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24.01.1994

Anforderung an Ruhepause

Anforderung an Ruhepause -- Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, dann erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Entscheidendes Merkmal für eine Ruhepause ist somit, daß der Arbeitnehmer von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereitzuhalten, freigestellt ist. Gewährt der Arbeitgeber eine solche Pause und arbeitet der Arbeitnehmer in dieser Pause, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist, so erhält er hierfür keine Vergütung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. 9..

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