Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten
Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten -- Nach einer Pressemeldung des Deutschen Brauer-Bundes (DBB) hat der Bundesrat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Mißbrauchsbekämpfung- und Steuerbereinigungsgesetz den Vermittlungsausschuß einzuberufen. Dabei geht es unter anderem darum, den Abzug von 80% der Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlaß generell vom Betriebsausgabenabzug auszunehmen oder aber auf 60% der Aufwendungen zu reduzieren. Der DBB setzt sich nachdrücklich für den Fortbestand der bisherigen Regelung ein. Es müssen andere Möglichkeiten gefunden werden, die einen eventuellen Mißbrauch verhindern. Jeder nicht bierproduzierende Betrieb hat demgegenüber weiterhin die Möglichkeit, seine Besuchergeschenke steuerlich abzusetzen..