Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes über Einheitswerte des Grundbesitzes
Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes über Einheitswerte des Grundbesitzes -- Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluß vom 14. 12. 1993 1 BvL 25/88 den Vorlagebeschluß des Finanzgerichtes Hamburg vom Juni 1988 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundbesitzes aus formalen Gründen zurückgewiesen. Damit ist über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte allerdings noch keine Aussage getroffen worden. In dem Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Hamburg hatten die Richter die ungleiche Bewertung von Erbbaurechten und Erbbauzinsansprüchen sowie von Grundbesitz nach dem Einheitswert als verfassungswidrige Privilegierung des Grundbesitzes gesehen und die Frage den Bundesrichtern in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt..