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23.03.1994

Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern

Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern -- Am 1. Oktober 1993 trat die UVV Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern (VBG 87) in Kraft. Bisher wurde dieses Fachgebiet durch die Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) (ZH1/406) geregelt. Die UVV gilt für das Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, deren zulässiger Betriebsüberdruck 25 bar und mehr beträgt oder bei denen das Druckförderprodukt die Zahl 10 000 erreicht oder übersteigt. Die UVV gilt auch für Flüssigkeitsstrahler mit Betriebsüberdrücken unter 25 bar und einem Druckförderprodukt unter 10 000, wenn mit Gefahrstoffen oder Flüssigkeiten mit einer Betriebstemperatur von mehr als 50 Grad C gearbeitet wird. Nach _ 6 Beschäftigungsbeschränkungen darf der Unternehmer nur Mitarbeiter, die das 18. Änderungen gibt es bei den Prüfanforderungen.

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