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10.02.1994

Angabe des Alkoholgehalts bei Bier

Angabe des Alkoholgehalts bei Bier -- Die Ermittlung des Alkohol-, Extrakt- und Stammwürzegehalts gehört seit eh und je zur Grundanalyse des Bieres, wobei die Angabe der genannten Analyten in Gewichtsprozenten erfolgt. Erst die Weiterentwicklung des Kennzeichnungsrechts hat in Anlehnung an andere alkoholhaltige Getränke (Wein, weinhaltige Getränke, Spirituosen) auch für den Bieralkohol die Deklaration in Volumenprozenten gebracht. Für die Angabe des Alkoholgehalts bei Bier spielt die Lebensmittel- Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) eine zentrale Rolle. Von Bedeutung sind hier die Paragraphen 3 und 7a sowie die Anlage 3 zu Paragraph 7a. Die Angabe hat nach Maßgabe des Paragraphen 7a zu erfolgen.-% mit +- 0,5 Vol.-% und für Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 5,5 Vol.- % mit +- 1,0 Vol.

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