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10.02.1994

Anforderungen an Bewirtungsbelege

Anforderungen an Bewirtungsbelege -- Ab dem 1. Januar 1995 werden die Finanzbehörden nur noch maschinengeschriebene Bewirtungsbelege akzeptieren. Zudem muß der Verzehr auf dem Beleg detailliert aufgelistet werden, um das Geschäftsessen als Betriebsausgabe absetzbar zu machen. Die einschlägige Einkommensteuerrichtlinie sieht folgende wichtige Eckdaten vor: - Bis zum 30. Juni 1994 dürfen Bewirtungsbelege noch handschriftlich ausgestellt werden und brauchen lediglich einen Vermerk Speisen und Getränke. Die bisherigen Vorschriften für die Rechnungsstellung wie Datum, Unterschrift etc. bleiben davon unberührt. - Ab Mitte des Jahres (zum 1. Juli 1994) müssen Bewirtungsrechnungen nach dem individuellen Verzehr spezifiziert werden. - Ab dem 1..

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