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Recht

Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich im Urteil vom 27.6.1996 – 3 U 51/96 – mit der Frage befaßt, ob es ausreichend ist, auf die Mindesthaltbarkeit eines Bieres mit den Worten “best before end” hinzuweisen. Dafür war von § 7 Lebensmittelkennzeichnungsverordnung auszugehen. Diese Vorschrift schreibt für die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zwingend die Worte “mindestens haltbar bis .....” vor. Mit der Angabe “best before end” wurde dieser Vorschrift deswegen nicht genügt, weil der Bedeutungsgehalt bei der Formulierung nicht deckungsgleich ist. Mit der Formulierung “best before end” wird nur zum Ausdruck gebracht, daß es am besten sei, das jeweilige Produkt vor Ablauf des genannten Datums zu konsumieren.

Auch bei den Worten “mindestens haltbar bis..............” nicht exakt..

Recht

In der „Bekanntmachung zum Verfahren für Leitlinien für die Lebensmittelhygienepraxis nach Artikel 5 der Richtlinie 93/43/EWG des Rates vom 14. Juli 1993 über Lebensmittelhygiene“ des Bundesanzeigers vom 8. März 1997 wird beschrieben, welche Verfahren für die Erarbeitung von Leitlinien für eine gute Hygienepraxis in Frage kommen. Es werden zwei Vorgehensweisen vorgeschlagen, entweder mit dem Deutschen Institut für Normung oder direkt mit den betroffenen Wirtschaftskreisen (Verbände, Landesbehörden, Verbraucherschaft, BGVV und BMG). Aus diesem Anlaß weist der Deutsche Brauer-Bund darauf hin, daß eine weiterführende Abstimmung des bereits existierenden Leitfadens für die gute Hygienepraxis, der vom DBB erstellt wurde, nicht geplant ist.

Recht

Nach einem Urteil des Landgerichts Wiesbaden darf die Firma Brita Wasserfiltersysteme GmbH in ihrer Werbung für das Gerät „Soda-Club Cool“ nicht mehr behaupten, daß man mit diesem Gerät durch den Zusatz von Kohlensäure zu Leitungswasser Sodawasser herstellen könne.
Nach Aussage des Gerichts gelten als „Sodawasser“ lt. gesetzlicher Regelung in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) nur Wässer, die eine bestimmte Mindestmenge an Natrium und Hydrogencarbonat enthalten. Aus Leitungswasser läßt sich demnach unmöglich Sodawasser herstellen.
Die beklagte Firma hat nach Angaben der Informationszentrale Deutsches Mineralwasser mittlerweile Berufung gegen dieses Urteil eingereicht, das auch vom Verband Deutscher Mineralbrunnen begrüßt wird..

Recht

Nachdem im Jahre 1985 zwischen einem Gastwirt und einer Brauerei ein Getränkebezugsvertrag abgeschlossen worden war, wurde nach der getroffenen Vereinbarung auch verfahren. Im Jahre 1995 meinte dann die Brauerei, sie könnte entsprechend dem Vertrag einen Ausgleich wegen Minderbezugs fordern. Daraufhin widerrief der Gastwirt das Vertragsverhältnis unter Berufung auf das Abzahlungsgesetz, das einschlägig war. Bei der von dem Gastwirt übernommenen Getränkebezugsverpflichtung handelte es sich nämlich um eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Bezug von Sachen. Der Gastwirt hatte noch zehn Jahre nach Vertragsabschluß die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, da er nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit zum Widerruf nach dem Abzahlungsgesetz belehrt worden war. 12. 1996 - VIII ZR 360/95 -).

Recht

Am 25. März 1997 wurde die Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer und zur Anpassung der Anlage des Abwasserabgabengesetzes (Abwasserverordnung) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung legt die Bundesregierung Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer aufgrund des durch die sechste Novelle neugefaßten § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes fest. Die Verordnung dient auch der Umsetzung supra- und internationaler Vorschriften im Bereich des Gewässerschutzes. EG-rechtliche Vorgaben für die Umsetzung von Richtlinien waren Anlaß, die Rechtsform für die Festlegung der bundeseinheitlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen zu ändern. Mit der Verordnung wurde zugleich auch auf Grundlage von § 3 Abs.h.

Recht

Rd. 800 Mrd DM an Steuern haben Bund, Länder und Gemeinden 1996 eingenommen, 14 Mrd DM weniger als 1995. -- Die Biersteuer machte im letzten Jahr 1,719 Mrd aus, die Schaumweinsteuer 1,064 Mrd DM, die Getränkesteuer 29 Mio DM und die Schankerlaubnissteuer 7 Mio DM. Auf die Branntweinsteuer sind 5,085 Mrd DM entfallen, auf die Kaffeesteuer 2,236 Mrd DM.

Recht

Die Zulässigkeit von gewerblichen Grundstücksnutzungen bestimmt sich weitgehend nach dem Baugebietscharakter. Dafür sind die Einzelheiten in der Baunutzungsverordnung festgelegt. Sie nennt u.a. auch „Dorfgebiet“.
Bei dieser Ausgangslage hat sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluß vom 7.11.1996 - 1 M 5501/96 - mit einem Sachverhalt befaßt, wo es um einen Biergarten mit 16 Sitzplätzen und 9 Stehplätzen im Zusammenhang mit einer Gaststätte ging. Das Gericht meinte, ein solcher Betrieb wäre im Dorfgebiet grundsätzlich zulässig. Trotzdem ergaben sich Schwierigkeiten mit den nachbarlichen Rechten. Deshalb war ein Lärmschutz-Gutachten eingeholt worden. Gleichwohl sah das Gericht diesen Rechenansatz als fragwürdig an..

Recht

Durch die Novellierung der BlmSchG hat sich die Genehmigungsbedürftigkeit für NH3-Anlagen geändert. Sicherheitsaspekte und generelle Anforderungen werden in Genehmigungsverfahren jedoch unterschiedlich beurteilt.

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