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22.10.1997

Schmerzensgeld für verlorenes Augenlicht

Immer wieder kommt es zu folgenschweren Unfällen durch explodierende Getränkeflaschen. In diesem Fall traf es einen erst dreijährigen Jungen, der aus dem Keller eine Flasche Limonade holen wollte. Als das Kind eine Limoflasche aus dem Kasten nahm, zersprang sie. Dabei drang ein Glassplitter in das rechte Auge ein. Das verletzte Auge mußte operativ entfernt werden. Die Verletzung des rechten Auges führte außerdem zu einer Entzündung des linken Auges, wodurch der Junge auch die noch verbliebene Sehkraft langsam verlor. Seit seinem siebten Lebensjahr ist er völlig erblindet.
Die Mehrwegflasche war beschädigt und hielt deshalb dem Druck der Kohlensäure nicht stand. Dem Getränkehersteller wurde vorgeworfen, die Flaschen vor der Wiederverwendung nicht ausreichend geprüft zu haben..

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