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21.10.1997

Zehn Jahre Reinheitsgebots-Urteil

Vor zehn Jahren, am 12.03.1987, verkündete der Europäische Gerichtshof in Straßburg sein berühmtes Urteil zum Reinheitsgebot für deutsche Biere. Durften bis dahin in Deutschland nur solche Getränke als „Bier“ verkauft werden, die aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt wurden, also dem Reiheitsgebot entsprachen, so dürfen ausländische Erzeuger seit 10 Jahren in Deutschland all das als Bier ausschenken, was in einem der EU-Mitgliedsländer unter der Bezeichnung „Bier“ verkehrsfähig ist, unabhängig von seiner Zusammensetzung. Für deutsche Brauer gilt aber das Reinheitsgebot, das am 23. April 1516 verkündet wurde, unverändert weiter. Unmittelbar nach der Urteilsverkündigung hatten die deutschen Brauereien befürchtet, daß ausländische Biere den deutschen Markt überschwemmen würden..

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