Urlaubsabgeltung für Aushilfskraft -- Ein Student war vom Januar 1986 bis zum Januar 1990 in einem Betrieb als Aushilfskraft tätig. Er arbeitete teilzeitbeschäftigt auf Abruf. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er erstmals vom Arbeitgeber Urlaub für das Jahr 1989. Die Klage des Studenten hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 23. 6. 1992 (9 AZR 57/91): Der Kläger hatte zwar im Jahr 1989 einen seiner Teilzeitbeschäftigung entsprechenden Urlaubsanspruch erworben. Der Anspruch war jedoch am 31. Dezember 1989 erloschen, weil der Urlaub nicht auf das nachfolgende Kalenderjahr übertragen worden war. Der Kläger hat auch keinen Scha-densersatzanspruch, weil er den Arbeitgeber nicht in Verzug gesetzt hatte..
Lohnsteuer für Haustrunk -- Nach _ 19 Einkommensteuergesetz gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Ergänzend dazu bestimmt _ 2 Lohnsteuerdurchführungsverordnung, daß steuerpflichtige Einnahmen aus dem Dienstverhältnis alle Güter sind, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Zuwendungen des Arbeitgebers sind jedoch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie nicht durch das individuelle Dienstverhältnis veranlaßt sind und daher keine Gegenleistung für eine erbrachte oder zu erbringende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen. Hierunter können beispielsweise Aufwendungen
Nachbarn gegen Außenausschank -- Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat sich im Beschluß vom 26. 9. 1991 - 8 W 34/91 - mit der Frage befaßt, ob Nachbarn erreichen können, daß eine erteilte Erlaubnis zum Außenausschank bis 24.00 Uhr auf 23.00 Uhr - jedenfalls einstweilig - reduziert wird. In dem konkreten Fall wäre bei den Nachbarn ein Immissionsrichtwert von 45 dB(A) zulässig gewesen, während tatsächlich aber 60 dB(A) erreicht werden. Das Gericht erhielt den Anspruch des Nachbarn für gerechtfertigt, weil die Lärmimmissionen des Außenausschankes jedenfalls nach 23.03 Uhr wegen wesentlicher Überschreitung der Nachtimmissionsrichtwerte gesundheitsgefährdend waren. Der Außenausschank war mit ständigen Geräuschen verbunden, dem Gespräch von Gästen, deren Lachen und Rufen sowie Gläserklirren..
Tätigkeit eines Angestellten -- Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer, der als kaufmännischer Angestellter eingestellt worden ist, jederzeit eine andere kaufmännische Tätigkeit zuweisen. Das ergibt sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Diese einseitige Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers ist allerdings begrenzt: Sie darf nicht zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führen, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt. Ein solcher Eingriff in das Arbeitsverhältnis ist nur durch Ausspruch einer sozial gerechtfertigten Änderungskündigung möglich.
Betriebliche Altersgrenzen -- Altersgrenzen, jedenfalls soweit sie in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden, haben durchweg den Sinn, einen vernünftigen Altersaufbau der Belegschaft eines Betriebes zu ermöglichen. Sie liegen nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der Belegschaft, da dadurch Aufstiegs- und Veränderungsmöglichkeiten innerhalb bestimmter Zeiträume ermöglicht werden. Eine Betriebsvereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer mit dem 65. Lebensjahr endet, enthält kein Verbot der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinaus. Er kann seine Zustimmung verweigern, wenn dadurch im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden. 3. 1992 - 1 ABR 67/91)..
Ostdeutsche übernehmen westliche Trinkgewohnheiten -- Die ostdeutschen Konsumenten passen sich der Struktur des westdeutschen Getränkeverbrauchs immer mehr an: Sie haben im vergangenen Jahr den Verbrauch insbesondere jener Getränke erhöht, bei denen der Abstand zum Westniveau relativ groß ist (Wein, Sekt, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Bohnenkaffee), während sie andererseits den einstmals äußerst hohen Spirituosenkonsum eingeschränkt haben. In den alten Bundesländern expandiert nur noch der Verbrauch an alkoholfreien Getränken in nennenswertem Ausmaß. In den ersten Monaten des laufenden Jahres mußten die westdeutschen Getränkehersteller zum Teil erhebliche Absatzeinbußen hinnehmen, nicht zuletzt deswegen, weil die Getränkeindustrie der neuen Bundesländer wieder an Boden gewinnt.B.B.B.
Media-Werbung für Getränke im 1. Halbjahr 1992 -- Mit insgesamt 886,7 Mio DM haben die Getränkehersteller im 1. Halbjahr 1992 um 19,1% mehr in die Werbung investiert als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus einer Erhebung der A. C. Nielsen Werbeforschung Schmidt + Pohlmann, Hamburg, hervor. Um deutlich mehr als 20% legten dabei die drei Produktfamilien Bier, Hausgetränke und Sekt zu; letzterer allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau. Auch die alkoholfreien Getränke und die Spirituosen konnten um achtbare 17,5% und 9,5% zulegen. Für Wein wurde in der ersten Jahreshälfte 1992 als einzige Produktgruppe innerhalb der Rubrik Getränke weniger für Werbung aufgewendet als 1991, so daß sich die Ausgaben etwa auf dem Niveau von 1989 bewegen..
Verbrauchsanalyse _92 für Lebensmittel erschienen -- Angestammte Ostprodukte aus der ehemaligen DDR haben - oft zu Unrecht -- im letzten Jahr Verwenderanteile eingebüßt. Das zeigt ein Ranking der Ost-Lebensmittelmarken in der nationalen Verbraucheranalyse _92 der Verlage Bauer und Springer nach höchsten Verwenderanteilen. Während 1991 noch 29% der Ostbürger diesen Sekt tranken, wird er 1992 nur noch von 25% genossen. Die am meisten verwendeten heimischen Produkte sind preisgünstige Koch- und Bratmargarinen, ohne aber zusätzliche Abnehmer gefunden zu haben. Eine stärkere heimische Verwenderschaft konnten die Ost-Biermarken für sich gewinnen. Immerhin jeder fünfte Ostdeutsche trinkt mittlerweile Radeberger oder Wernesgrüner..
Keine alkoholisierende Wirkung des alkoholfreien Bieres -- Schwerwiegende Bedenken gegen die Pläne der EG-Kommission, die Werbung mit dem Begriff alkoholfrei einzuschränken, hat der Deutsche Brauer-Bund e.V., Bonn, erhoben. Er fordert die Beibehaltung der in Deutschland geltenden Rechtslage, nach denen ein Produkt dann als alkoholfrei bezeichnet werden kann, wenn es weniger als 0,5% vol Alkohol enthält. Nach den Vorstellungen der EG-Kommission soll der Begriff alkoholfrei nur noch verwendet werden dürfen, wenn kein Alkohol oder lediglich Spuren von Alkohol vorhanden sind. Da die analytische Nachweisgrenze für Ethanol inzwischen bei 0,00000001% liegt, kann man nach einer Pressemitteilung des Deutschen Brauer-Bundes kein Produkt mehr als alkoholfrei bezeichnen.h. Prof. 1. 10. 1988..
Frauen und Bier -- In seinem Vortrag über Frauen und Bier, den er anläßlich eines Freundschaftstreffens des Bier Convent International Ende Mai dieses Jahres in Leipzig gehalten hat, versuchte Dr. F.- L. Schmucker die Verdienste, die sich Frauen um das Volks- und Nationalgetränk Bier erworben haben, einmal schlagwortartig darzustellen. Der folgende Beitrag stellt einen Auszug aus diesem mit großem Beifall aufgenommen Vortrag dar.
Der Bierausstoß in Deutschland betrug im 1. Halbjahr 1992 70,8 Mio hl (+ 2,9%). -- Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes und den jetzt von der Zentralstelle Biersteuer beim Hauptzollamt Stuttgart korrigierten Zahlen (s.a. S.1832) stieg der Bierausstoß in den alten Bundesländern (ohne Berlin-West) um 0,6%, in den neuen Bundesländern (ohne Berlin-Ost) um 40,1%. Die Bierausfuhr ist im gleichen Zeitraum um 9,3% gestiegen.
Biosensoren zur Trinkwasserüberwachung -- Bei dem Pestizid- Biosensor der Firma Dr. Lange, Berlin, handelt es sich um ein neuentwickeltes Analyseverfahren, das Pestizide im Trinkwasser schon in geringsten Konzentrationen (0,1 fg/l) nachweist. Der charakteristische Teil des Biosensors ist eine Membran, in die das Enzym Acetylcholinesterase (AChE) eingebettet ist. AChE ist ein Enzym, das ständig Essigsäure und Cholin freisetzt, so lange es nicht z.B. durch Pestizide gehemmt wird. Der Grad der Hemmung der AChE ist ein Maß für die Konzentration an Pestiziden. Damit lassen sich in einigen Fällen sogar Pestizidwerte von bis zu 0,5 fg/l nachweisen. Erst ein positiver Befund fordert den Einsatz konventioneller Analysenmethoden, um differenziertere Aussagen treffen zu können..