Steuerrechtliche Anerkennung von Gewinnführungsverträgen bei Organgesellschaften i.S. des _ 17 KStG
Steuerrechtliche Anerkennung von Gewinnführungsverträgen bei Organgesellschaften i.S. des _ 17 KStG -- Der Bundesgerichtshof hatte durch Beschluß vom 24. 10. 1988, DB 1988 S. 2623, entschieden, daß ein zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossener Unternehmensvertrag, in dem sowohl eine Beherrschungsvereinbarung als auch eine Gewinnabführungsverpflichtung enthalten ist, nur wirksam wird, wenn die Gesellschafterversammlungen der beherrschten und der herrschenden Gesellschaft dem Vertrag zustimmen, und sein Bestehen in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft eingetragen wird. Der Zustimmungsbeschluß der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft bedarf der notariellen Beurkundung. Die Vorschrift ist gem. _ 54 Abs. 1. 10. 1989, BStBl 1989 I S..