EG Änderung der EG-Etikettierungs-Richtlinie -- In einem Vorschlag für eine Richtlinie des EG-Rates zur Änderung der Etikettierungs-Richtlinie sollen auch zwei aus Sicht der deutschen Brauwirtschaft bedeutsame Punkte geregelt werden: - Einführung einer Zutatenliste für Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.-%; - die Verkehrsüblichkeit der Bezeichnung kann wahlweise auf den Mitgliedstaat oder auf das Herstellerland abgestellt werden.) geachtet werden; - die Angaben der Ingredienzien ist deutlich vorzuschreiben, allgemeine Klassennamen, wie z.B. Malzersatzstoffe, sind nicht ausreichend; - die vom Reinheitsgebot abweichenden Stoffe müßten zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschungen gesondert auf den Bierfla-schenetiketten angegeben werden. So könnten z.B..
Schwieriger Hopfenmarkt 1992 -- Auch die Hopfenernte wurde durch die äußerst trockene Witterung im Sommer 1992 stark in Mitleidenschaft gezogen. Schwierigkeiten bei der Erfüllung von bestehenden Hopfenlieferungsverträgen durch die Erzeuger und ebensolche bei der Abwicklung der mit der Brauwirtschaft bestehenden Verträge befürchtet der Verband der Hopfenkaufleute und Hopfenveredler, der kürzlich seine Mitgliederversammlung in Lauf/Pegnitz abgehalten hat. Nach Angaben des Vorsitzenden des Verbandes, Johannes M. Raiser, wurde die Gesamterntemenge von der Schätzkommission auf 605 000 Ztr geschätzt. Dabei würdigte Raiser ausdrücklich die in diesem Jahr besonders schwierige Arbeit der Schätzkommission, deren Ergebnis keineswegs als zu pessimistisch eingestuft werden sollte (s.a. S. 1693).B.
Hopfenmarkt und Kontraktquote -- Wie dem Hopfenbericht 1991/92 der Fa. Johann Barth & Sohn, Nürnberg, zu entnehmen ist, war der Hopfenweltmarkt von einer mengenmäßig um 13% gestiegenen Ernte und einem nur geringfügig um 2,1% erhöhten Bierausstoß geprägt. Hinzu kam noch eine überdurchschnittlich gute Bitterstoffausbeute, die zu einer Steigerung der Alphasäurenproduktion auf mehr als 8600 t gegenüber 6864 t des Vorjahres führte. Die bescheidenen Ausstoßerwartungen der Brauindustrie für 1991/92, die Nachrichten über Anbauflächenausweitungen in den USA und die Zurückhaltung der Brauwirtschaft bei der Bestellung trotz abgebauter Lagerbestände wirkten der von den Pflanzern erhofften Preisstabilisierung auf höherem Niveau entgegen..
Struktur der internationalen Malzindustrie -- In der Brauwelt Nr. 35, 1992, S. 1600 wurde über die Struktur der internationalen Malzindustrie berichtet. Leider wurde bei diesem Bericht übersehen, daß die dort genannten Zahlen und die darauf basierenden Aussagen vom Sommer 1991 stammten. Allerdings hat sich in der Zwischenzeit an der Hierarchie der Malzindustrie nicht viel geändert.
In der Brauwelt Nr. 30/31, 1992, S. 1457 wurden unter der Rubrik Neuentwicklungen, Verbesserungen Folien für Hopfenpellets nach der Verpackungsverordnung, entwickelt von der Fa. Fanocel, vorgestellt. -- Um das Neuartige dieser Entwicklung nochmals deutlich herauszustellen und mögliche Zweifel auszuräumen, wird in der folgenden Darstellung H. Jung, Willstätt, auf einige Punkte noch einmal genauer eingehen.
Produkt- und Produzentenhaftung, 42. Ergänzungslieferung, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, 7800 Freiburg, Bestell- Nr. 00 08, ISSN 0173 - 1874. -- Zu dem vierbändigen Loseblattwerk Produkt- und Produzentenhaftung, dem Handbuch für Produkt- und Sicherheits-Controlling, ist soeben die 42. Ergänzungslieferung erschienen. Sie rundet die bisherigen Ausführungen zur Qualität von Anleitungen ab. Total quality heißt die Devise, die erreicht wird durch ein dem Produkt ebenbürtiges Qualitätssicherungssystem. Eingehend wird die Bedeutung von Bedienungsanleitungen dargelegt. Die Ergänzung gibt einen Überblick über die europäische Grundnorm der Sicherheitstechnik..
Umweltfreundliche Alternativen für FCKW R 12 -- Die Sabroe GmbH, Flensburg, stellt bereits ab dem 4. Quartal 1992 für die kleineren Kühlgeräte mit einer Füllmenge von 5 kg Kühlmittel von dem umweltschädlichen FCKW R12 auf das wesentlich umweltfreundlichere Kühlmittel R 134 A um. Die Isolierungen der Aggregate dieser Baureihen sind schon seit Monaten FCKW-frei. Die Geräte mit größerer Leistung beschickt das Unternehmen mit dem Kühlmittel H-FCKW R 22, das mit einem ODP von 0,05 nur noch 5% des Ozonabbaupotentials von R 12 besitzt. Dieses Mittel ist noch bis zum Jahre 2000 in Neuanlagen zugelassen. Ab 1993 werden aber auch die größeren Anlagen mit dem Kältemittel R 134 A oder mit Kältemischungen angeboten, die die Ozonschicht nicht mehr schädigen, allerdings nur gegen Aufpreis.
Mikroprozessor-Sauerstoffmeßgerät -- Das neue mikroprozessorgesteuerte Sauerstoffmeßgerät der Wissenschaftlich-Technischen Werkstätten GmbH, Weilheim, besitzt als Parameter mg O2/l, den relativen Sauerstoffsättigungsindex in % und die Temperatur in Grad C. Nach jedem Einschalten überprüft sich das Gerät selbst und nimmt auch die notwendige Luftdruckkorrektur vor. Durch eine Schnelleichung mit Eichautomatik kann das Meßgerät auch eine fehlerhafte Sauerstoffelektrode erkennen. Die dazu passende neue Sauerstoffelektrode ermöglicht mittels der neuen IMT-Temperaturkompensation selbst bei großen Temperaturunterschieden zwischen Sensor und Medium in kurzer Zeit ein stabiles Meßsignal.
Kaltregenerierbare Adsorptionstrockner -- Durch den Einsatz einer neuen Ventilkombination ist es der Zander Aufbereitungstechnik GmbH, Essen, gelungen, die Trockner bei geringerem Platzbedarf und gleichzeitig besserer Zugänglichkeit noch kompakter zu gestalten. Im Leistungsbereich bis 850 m3/h sind die Trockner anschlußfertig mit Vor- und Nachfilter ausgerüstet. Als weitere Vorteile führt der Hersteller u.a. an: - Edelstahlspaltsiebboden mit einem hohen Wasservorabscheidungsgrad für eine optimale Anströmung des Trockenmittels und geringen Differenzdruck; - robuste und schmutzunempfindliche Ventile mit direktem Durchgang ohne Umlenkung; - die stromlos geschlossenen Ventile ermöglichen eine kompressorabhängige Steuerung sowie das Vermeiden von Druckluftverlusten bei Kompressorstillstand..
Einsatz von Blockheizkraftwerken in Brauereien -- Energiewirtschaftlich gut geführte Brauereien benötigen 45 - 50 kWh an Primärwärmeenergie, 10 - 12 kWh an elektrischem Strom und 0,6 - 0,8 m3 Wasser pro hl Verkaufsbier. Beschäftigt sich heute eine Brauerei mit der Ersatzbeschaffung von Produktions- und Abfüllanlagen, sollte sie auf jeden Fall in diese Überlegungen den Einsatz von Blockheizkraftwerken und Brüdenverdichtungsanlagen einbeziehen. Neue technische Brauereieinrichtungen bieten durchaus die Möglichkeit des wirtschaftlichen Einsatzes derartiger primärenergiesparender Anlagen. Anhand von Einsatzbeispielen im Sudhaus- und Abfüllbereich werden die Anforderungen an derartige Anlagen aufgezeigt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollen die Entscheidungsfindung unterstützen.
Flaschen-Totalausleuchtung -- Das neue Flaschenseitenwand- Kontrollgerät der Miho Automationstechnik GmbH, Ahnatal bei Kassel, gewährleistet in Verbindung mit den Inspektionsmaschicen eine Totalausleuchtung der Flaschen. Zwischen zwei Kamerasystemen werden die Flaschen im freien Durchlauf um exakt 90 Grad gedreht. Der Ausleuchtungsbereich beginnt 3 mm unterhalb der Mündung und endet 5 mm oberhalb des Flaschenbodens. Abriebzonen können entweder ausgeblendet oder weniger exakt bewertet werden. Die helligkeitsabhängige Blitzsteuerung vermeidet Fehlererkennungen durch unterschiedliche Glasdicken und Flaschenfarben. Das System ist vor oder nach jeder Inspektionsmaschine einsetzbar. Ebenso ist der zusätzliche Einbau eines Restlaugen- Kontrollgerätes mit Ausstoß der erkannten Flaschen möglich..
Selbstbeurlaubung -- Ein als Schlosser beschäftigter Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis am 16. Mai zum 31. Mai 1990 fristgerecht gekündigt und zugleich um Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist gebeten. Der Urlaub wurde ihm verweigert. Dennoch blieb der Arbeitnehmer der Arbeit fern. Seine Klage auf Zahlung der Urlaubsvergütung hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 25. 1. 1991 (6 Sa 829/90): Grundsätzlich bestimmt zwar der Arbeitgeber den Urlaubszeitpunkt, dabei hat er jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, sofern nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen ( 7 Bundesurlaubsgesetz)..
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