Eingabehilfen öffnen

Wir müssen mit dem Islam leben -- Einer der besten Kenner der islamischen Welt, Dr. Peter Scholl-Latour, erläuterte mehr als 120 Gästen beim 10. Arbeitskreis Marketing des Höhr-Grenzhausener Glasspezialisten Rastal, weshalb die islamische Religion auf dem Vormarsch ist und welche Auswirkungen davon zu erwarten sind. Scholl-Latour gründete seine Thesen auf die große Geschichte der islamischen Mächte - Türken, Perser und Mogule - deren Vitalität heute stärker nachwirkt als noch Anfang bis Mitte unseres Jahrhunderts. Die wichtigsten Aussagen des Referenten sind nachfolgend zusammengefaßt.

Der Alkoholkonsum der Deutschen ist 1991 um 0,4 l auf 12,2 l gestiegen. -- Der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Rolf Hüllinghorst, führte den Anstieg auf die erstmalige Erfassung der neuen Bundesländer in der Alkoholstatistik zurück, wo der Pro- Kopf-Verbrauch mit 13 l um 1 l höher liegt als in Westdeutschland.

Der Bierausstoß in der Bundesrepubik Deutschland ist im Sudjahr 1991/92 um 0,7% auf 119,4 Mio hl gestiegen. -- In den neuen Bundesländern betrug der Zuwachs 30% auf 8,6 Mio hl. Wie Dr. Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, am 3. 11. 1992 auf einer Pressekonferenz feststellte, erreichte der Bierabsatz der ostdeutschen Brauereien erst rd. ein Drittel jener 25 Mio hl zu Zeiten der früheren DDR.

Nachweis von Bier in Abwasser, Flußwasser und anderem Oberflächenwasser durch die Ermittlung von Bittereinheiten -- Gewässerverunreinigungen können bekanntlich viele Ursachen haben. Zur Ermittlung der Art der Verunreinigung und des Verursachers bedarf es, falls eine optische Untersuchung zu keinem Ergebnis führt, qualifizierter Analysen, um gesicherte Resultate zu bekommen. In den nachfolgenden Ausführungen wird die Frage beantwortet, ob die Ermittlung der Bittereinheiten zum Nachweis und zur quantitativen Bestimmung von Bier in Abwasser, Flußwasser und anderem Oberflächenwasser geeignet ist.

Eliminierung von Schadstoffen im Wasser (CSB, AOX, CKW und PAK) durch die Kombination von Ozon und UV- Licht -- Die Abwasserreinigung mit einer Ozon/UV- Kombination wurde von einer Labormethode zu einem großtechnisch eingesetzten Verfahren entwickelt. Es werden Beispiele seiner Anwendung vorgestellt. So werden mit dieser milden nassen Oxidation durch Ozon und UV-Licht Halogenkohlenwasserstoffe, die aus Treib-, Kühl- oder Lösungsmittel stammen und Grundwässer kontaminieren, ohne schädliche Rückstände zu Kohlendioxid und Chlorid oxidiert, so daß diese Wässer, in denen durch diese Behandlung die CKW-Konzentration unter 10 mg/l gebracht wird, als Trinkwasser verwendet werden. Auch können mit CSB und AOX hochbelastete Abwässer, z.B..

Brauereiabwasser: Zusammensetzung und Reduzierung -- Anläßlich der 42. Arbeitstagung des Bundes Österreichischer Braumeister und Brauereitechniker vom 16. bis 19. 9. 1992 in Salzburg behandelte Sepp Hoyer das Thema Brauereiabwasser in bezug auf die Wasserrechtsnovelle 1990. Die folgende Zusammenfassung geht vor allem auf die Zusammensetzung von Brauereiabwasser ein und auf Technologien zur Vermeidung von Abwässern, Themen, über die in der Brauwelt schon wiederholt berichtet wurde, die aber z. Zt. aktueller denn je sind. Das läßt sich auch, wie aus der Tabelle 1 ersichtlich, durch die Analysendaten eines Pilsbieres nach Abwasserparametern belegen. In der zweiten Tabelle, Seite 1528, sind die spezifischen Abwassermengen und -Frachten im Gesamtabwasser von Brauereien und Mälzereien angeführt.

Bayerischer Bierausstoß: Kulminationspunkt überschritten -- Ende des Brauwirtschaftjahres 1990/91 wurde in Bayern mit einem Ausstoß von 30,3 Mio hl der Kulminationspunkt der Absatzsteigerungen überschritten. Wie bereits kurz berichtet, lag der Bierausstoß im Brauwirtschaftsjahr 1991/92 mit 29,4 Mio hl um 2,9% unter dem des Vorjahres, aber immer noch um 18% über dem des Sudjahres 1988/89, dem letzten vor der Wiedervereinigung. Wie Dr. Georg Schneider, Kehlheim, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, anläßlich einer Pressekonferenz seines Verbandes am 3. 11. Hier deutet sich bei einem Marktanteil von 4% das Erreichen der Sättigungsgrenze an. Einen Schwerpunkt seiner Ausführungen legte Dr. Schneider auf die Kostenentwicklung im Braugewerbe. 50 DM/hl besonders zu Buche schlagen.a. 44, 1992 S.

Im 1. Halbjahr 1992 hatten die Mitglieder des Verbandes Rhein.-Westf. Brauereien einen Ausstoß von 15,557 Mio hl (+ 4,8%). -- Auf Pils entfielen 68,1% (absolut: + 5,9%), auf Alt 12,9% (+ 3,3%), auf Kölsch 10,5% (+ 0,8%), Export 3,8% (-12,6%), Malz 1,7% (-1,4%), alkoholfreies Bier 1,5% (+ 52,8%) und alkoholarmes Bier 1,3% (+ 56,8%).

Weltbiererzeugung 1990/91 -- Der Weltbierausstoß ist 1990/91 um 2,1% auf 1,165 Mrd hl gestiegen. Die Gesamtsteigerungsrate lag damit um 1,3% unter der des Vorjahres. Nach dem jetzt erschienenen Hopfenbericht 1991/92 der Firma Joh. Barth & Sohn, Nürnberg, lag der Bierausstoß in Europa 1991 mit 445,97 Mio hl um 1,8% unter dem des Vorjahres. In Amerika betrug er 437,45 Mio hl (+ 4,4%), in Afrika 58,7 Mio hl (- 0,3%), in Nahost 4,16 Mio hl (- 16%), in Fernost 195,558 Mio hl (+ 8,3%) und in Australien/Ozeanien 23,65 Mio hl (- 3%).

Die novellierte Emissionser- klärungsverordnung (11. BImSchV) und ihre Anwendung auf Brauereien und Mälzereien -- Zweck des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (1) ist unter anderem die Reinhaltung der Luft. Es definiert Luftverunreinigungen als Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, z.B. durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe (2). Das BImSchG wird durch Bundes- Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) und Bundes- Immissionsschutzverwaltungsvorschriften (BImSchVwV) ergänzt. Die 4. BImSchV (3) schreibt vor, welche Anlagen im Rahmen des BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Die 11. BImSchV (4, 5) regelt die Abgabe von Emissionserklärungen. Die 1..

Steuerrechtliche Anerkennung von Gewinnführungsverträgen bei Organgesellschaften i.S. des _ 17 KStG -- Der Bundesgerichtshof hatte durch Beschluß vom 24. 10. 1988, DB 1988 S. 2623, entschieden, daß ein zwischen zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung abgeschlossener Unternehmensvertrag, in dem sowohl eine Beherrschungsvereinbarung als auch eine Gewinnabführungsverpflichtung enthalten ist, nur wirksam wird, wenn die Gesellschafterversammlungen der beherrschten und der herrschenden Gesellschaft dem Vertrag zustimmen, und sein Bestehen in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft eingetragen wird. Der Zustimmungsbeschluß der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft bedarf der notariellen Beurkundung. Die Vorschrift ist gem. _ 54 Abs. 1. 10. 1989, BStBl 1989 I S..

Vom Arbeitszeugnis -- Die Zeugniserteilung wird von den Arbeitgebern in aller Regel verantwortungsbewußt wahrgenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze, die im Arbeitsleben und in der Rechtsprechung entwickelt wurden, werden im allgemeinen beachtet. Einschlägige Streitfälle sind im Vergleich mit der großen Fluktuation der Beschäftigten und der ihr entsprechenden Zahl der erteilten Arbeitszeugnisse gering. Bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses ergeben sich öfters Zweifelsfragen. In der zurückliegenden Zeit ergingen bedeutsame höchstrichterliche Urteile. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Kritisch sind die Fälle, in denen dem Arbeitnehmer nach den gegebenen Umständen ein günstiges Zeugnis nicht erteilt werden kann.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon