DBA: Änderungsabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
DBA: Änderungsabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich -- Am 8. 7. 1992 wurde in Bonn das Abkommen zur Änderung des deutsch-österreichischen Abkommens vom 4. 10. 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern unterzeichnet. Das Änderungsabkommen wird nach Abschluß des Ratifizierungsverfahrens in beiden Staaten rückwirkend ab dem 1. 1. 1992 anzuwenden sein. Geändert wird vor allem die Dividendenbesteuerung; während die Kapitalertragsteuersätze in beiden Vertragsstaaten durch das geltende Abkommen nicht begrenzt werden, sollen sie ab 1. 1. 1992 allgemein 15 v.H. betragen, was eine Senkung um 10 v.H. bedeutet.H. die Sätze in beiden Staaten künftig 5 v.H..