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08.12.1992

Die novellierte Emissionser- klärungsverordnung (11. BImSchV) und ihre Anwendung auf Brauereien und Mälzereien

Die novellierte Emissionser- klärungsverordnung (11. BImSchV) und ihre Anwendung auf Brauereien und Mälzereien -- Zweck des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) (1) ist unter anderem die Reinhaltung der Luft. Es definiert Luftverunreinigungen als Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, z.B. durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe (2). Das BImSchG wird durch Bundes- Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) und Bundes- Immissionsschutzverwaltungsvorschriften (BImSchVwV) ergänzt. Die 4. BImSchV (3) schreibt vor, welche Anlagen im Rahmen des BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Die 11. BImSchV (4, 5) regelt die Abgabe von Emissionserklärungen. Die 1..

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