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Recht

Verfallklauseln können frei vereinbart werden. Sie unterliegen allerdings der Rechtskontrolle. Eine Verfallklausel für alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solchen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfaßt auch den monatlich fällig werdenden Anspruch auf Karenzentschädigung.

Die im Streitfall von den Vertragsparteien vereinbarte Verfallklausel ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die Frist von jeweils zwei Monaten für die schriftliche Geltendmachung und die anschließende gerichtliche Verfolgung hält sich im Rahmen des im Arbeitsleben Üblichen.

Die Karenzentschädigung ist die Gegenleistung des Arbeitnehmers für die während der Dauer des Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung. HGB).6.1997 – 9 AZR 801/95).

Recht

Nach einer Kündigung einigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am 1. Juni 1994 in einem „Auseinandersetzungsvertrag“ über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 1994 und die sofortige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Mit der Zahlung sollten alle gegenseitigen Forderungen erledigt sein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Arbeitnehmer vergeblich die Abgeltung des anteiligen Urlaubs für das erste Halbjahr 1994. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage des Arbeitnehmers ab. Begründung: Allein die Annahme, mit der vereinbarten Forderung solle der Urlaubsanspruch erfüllt werden, entspreche dem Sinn und Zweck des Auseinadersetzungsvertrags.

Dem ist das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. 6..

Recht

Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten tätig sind (§ 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz). Bildet ein Betriebsteil in Deutschland zusammen mit einem Betriebsteil im Ausland einen gemeinsamen Betrieb, werden Air die Berechnung der Arbeitnehmerzahl nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt.

Die geforderte Mindestzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer muß in einem Betrieb erreicht werden, der generell vom räumlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes umfaßt wird. Der räumliche Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. 10. 1997 - 2 AZR 64/97)..

Recht

Der Verband deutscher Hopfenpfanzer und der Verband der Hopfenkaufleute und Hopfenveredler e.V. haben am 27. Juli 1998 einen neuen Einheitsvertrag verabschiedet, der den 1997 durchgeführten Gesetzesreformen Rechnung trägt.
Diese Reformen ermöglichten im Bereich der amtlichen Bezeichnung von Hopfen eine kostensparende Vereinfachung der historisch so bezeichneten „Hopfensiegelung“. Dabei ist zu betonen, daß an dem Grundsatz der amtlichen Bezeichnung von Hopfen aus der Bundesrepublik Deutschland auch künftig unverrückt festgehalten wird. Flankiert wird diese Herkunftsbezeichnung bereits seit 1995 durch die bei jeder Rohhopfen-Partie erfolgte neutrale Qualitätsfeststellung in einem von den Hopfenerzeugern und vom Hopfenhandel unabhängigen Labor..

Recht

Ab dem 1. Januar 1999 gelten in der EU für bestimmte Lebensmittel einheitliche Grenzwerte, Verordnung (EG) Nr. 1525/98 der Kommission.
Für Getreide und dessen Verarbeitungserzeugnisse, die für den direkten Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind, gelten folgende zulässige Höchstgehalte:
Aflatoxin B1: 2 µg/kg und Summe der Aflatoxine B1,B2,G1 und G2: 4 µg/kg.
Für Getreide, das vor seinem Verzehr oder seiner Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder anderen physikalischen Verfahren unterzogen werden soll, gelten derzeit noch keine Grenzwerte. Sofern, so der Gesetzestext, bis zum 1. Juli 1999 keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt werden, finden die vorher genannten Höchstgehalte Anwendung..

Recht

Neu veröffentlicht wurden die Normen für Kegs DIN 6647-1 „Packmittel - zylindrische Getränke und Grundstoffbehälter - Teil 1: Zulässiger Betriebsüberdruck bis 3 bar, Nennvolumen bis 50 l“ (Ausgabedatum Mai 1998), DIN 6647-2 „Packmittel - Zylindrische Getränke und Grundstoffbehälter - Teil 2, Betriebsüberdruck bis 7 bar, Nennvolumen bis 50 l“ (Ausgabedatum Mai 1998), die Norm für Faßanschlüsse DIN 3542 „Faßmuffen und Faßanschlußteile - Anschlußmaße“ (Ausgabedatum August 1998) und die Norm für Leitungsanschlüsse in Getränkeschankanlagen DIN 32677 „Leitungsanschlußteile für Getränkeschankanlagen - Anschlußmaße“ (Ausgabedatum August 1998).

Recht

Gabelstapler dürfen auf öffentlichem Gelände nur fahren, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind, oder wenn eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrszulassungsbehörde vorliegt. Nach der gültigen Rechtssprechung zählt bereits der Gehweg vor dem Betrieb, eventuell sogar auch der Parkplatz, zum öffentlichen Verkehrsraum. Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) mitteilt, müsse der Fahrer für den Staplereinsatz im öffentlichen Verkehrsbereich eine Ausbildung zum Staplerfahrer nachweisen und einen Fahrzeugführerschein besitzen, der dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges entspricht. Dabei sei zu beachten, daß bereits für einen 4-t-Stapler der Führerschein Klasse 2 erforderlich ist. BGN

Recht

Wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, sind bei der Novelle zur Verpackunsgsverordnung, die der Bundesrat in seiner Sitzung Ende Mai befürwortet hat, für die Brauereien in erster Linie folgende Punkte zu berücksichtigen: der Begriff „langlebige Verpackungen” wurde neu eingeführt. Darunter fallen auch Fässer, Kästen und möglicherweise auch Bierflaschen. Für diese langlebigen Verpackungen müssen die Hersteller und Verteiler der zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen, mit dem nachgewiesen wird, daß die Verpackungen nach Gebrauch zurückgenommen und wiederbefüllt werden.
Die Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen, die nach wie vor besteht, greift nicht, wenn der Hersteller oder Vertreiber sich an einem eingerichteten System zur Rückholung und Verwertung (z.B.12..

Recht

Eine Arbeitnehmerin war bis zum 31. 12. 1995 in der 5-Tage-Woche vollzeitbeschäftigt. Seit dem 1. 1. 1996 arbeitete sie in Teilzeit an weniger als fünf Tagen in der Woche. Aus dem Urlaubsjahr 1995 wurden zehn Urlaubstage auf 1996 übertragen. Die Arbeitgeberin hat die Urlaubsdauer wegen der geänderten Verteilung der Arbeitszeit neu berechnet und der Arbeitnehmerin fünf Tage Resturlaub gewährt. Die Arbeitnehmerin hielt das für eine unzulässige Kürzung.

Das Arbeitsgericht hat ihre Klage auf weiteren Urlaub abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Anzahl der Urlaubstage ist regelmäßig auf fünf oder sechs Arbeitstage in der Woche bezogen. Ändert sich die Verteilung der Arbeitszeit, ändert sich ebenso im gleichen Verhältnis die Anzahl der Urlaubstage. 4.

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