Bierlieferungsverträge in der Diskussion
Bierlieferungsverträge unterliegen der EG-Verordnung Nr. 1984/93, die Ende 1999 ausläuft. Nach einer allgemeinen Befragung zum Grünbuch über vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im EU-Recht befaßt sich die Kommission zur Zeit mit der Neugestaltung der Verordnung für das neue Jahrtausend.
Um den Standpunkt der europäischen Brauer und ihre Argumentation hat die Confédération des Brasseurs du Marché Commun (CBMC) nun eine Broschüre herausgegeben, in der die europäischen Brauer erläutern, wie sie in Gaststätten investieren, diese für Kunden attraktiver gestalten, Tausende von Arbeitsplätzen schaffen und einen grundlegenden Beitrag zur europäischen Kultur leisten. So vertritt auch Dr. R. Weber, ehemaliger Präsident der CBMC (bis 1. Immer mehr Brauereien exportieren in viele Länder der EU..