Novelle zur Verpackunsgverordnung aus Sicht der Brauereien
Wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, sind bei der Novelle zur Verpackunsgsverordnung, die der Bundesrat in seiner Sitzung Ende Mai befürwortet hat, für die Brauereien in erster Linie folgende Punkte zu berücksichtigen: der Begriff „langlebige Verpackungen” wurde neu eingeführt. Darunter fallen auch Fässer, Kästen und möglicherweise auch Bierflaschen. Für diese langlebigen Verpackungen müssen die Hersteller und Verteiler der zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen, mit dem nachgewiesen wird, daß die Verpackungen nach Gebrauch zurückgenommen und wiederbefüllt werden.
Die Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen, die nach wie vor besteht, greift nicht, wenn der Hersteller oder Vertreiber sich an einem eingerichteten System zur Rückholung und Verwertung (z.B.12..