Eingabehilfen öffnen

24.09.1998

Europaweite Grenzwerte für Aflatoxingehalte in Lebensmitteln

Ab dem 1. Januar 1999 gelten in der EU für bestimmte Lebensmittel einheitliche Grenzwerte, Verordnung (EG) Nr. 1525/98 der Kommission.
Für Getreide und dessen Verarbeitungserzeugnisse, die für den direkten Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind, gelten folgende zulässige Höchstgehalte:
Aflatoxin B1: 2 µg/kg und Summe der Aflatoxine B1,B2,G1 und G2: 4 µg/kg.
Für Getreide, das vor seinem Verzehr oder seiner Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder anderen physikalischen Verfahren unterzogen werden soll, gelten derzeit noch keine Grenzwerte. Sofern, so der Gesetzestext, bis zum 1. Juli 1999 keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt werden, finden die vorher genannten Höchstgehalte Anwendung..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon