Europaweite Grenzwerte für Aflatoxingehalte in Lebensmitteln
Ab dem 1. Januar 1999 gelten in der EU für bestimmte Lebensmittel einheitliche Grenzwerte, Verordnung (EG) Nr. 1525/98 der Kommission.
Für Getreide und dessen Verarbeitungserzeugnisse, die für den direkten Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind, gelten folgende zulässige Höchstgehalte:
Aflatoxin B1: 2 µg/kg und Summe der Aflatoxine B1,B2,G1 und G2: 4 µg/kg.
Für Getreide, das vor seinem Verzehr oder seiner Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder anderen physikalischen Verfahren unterzogen werden soll, gelten derzeit noch keine Grenzwerte. Sofern, so der Gesetzestext, bis zum 1. Juli 1999 keine spezifischen Höchstgehalte festgelegt werden, finden die vorher genannten Höchstgehalte Anwendung..