Recht
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg muß die Klosterbrauerei Dargun, Mecklenburg-Vorpommern, innerhalb der nächsten sechs Monate ihren Namen ändern, da die Vermarktung von religiösen Begriffen von nichtkirchlichen Einrichtungen eindeutig unrechtmäßig sind. Auch verknüpften wesentliche Teile der Verbraucher subjektiv mit einer Klosterbrauerei einen besonderen Qualitätsbegriff. Von diesem Urteil sind rd. 30 Brauereien betroffen.
Recht
Gesundheitsdienliche Eigenschaften muß ein natürliches Mineralwasser nicht haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung dem Ende zu. Mit Bescheiden vom 28. November 1989 und 2. April 1990 lehnte das Land Baden-Württemberg den Antrag eines Mineralbrunnens auf Anerkennung des Wassers als natürliches Mineralwasser mit der Begründung ab, daß Wasser ohne einen positiven Gehalt an wichtigen Bestandteilen nicht die nach der deutschen Regelung erforderlichen ernährungsphysiologischen Wirkungen haben könne. Der fehlende oder geringe Gehalt des Wassers an bestimmten Mineralstoffen reiche für eine Anerkennung als natürliches Mineralwasser nicht aus..
Recht
Ziel des Vorschlages der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik ist es, einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu schaffen. Der Vorschlag soll einen gemeinschaftlichen Rahmen für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers in der Gemeinschaft schaffen und ein gemeinsames Konzept, gemeinsame Ziele und Prinzipien sowie gemeinsame grundlegende Maßnahmen festlegen.
Die Wasserrahmenrichtlinie soll einen Gesamtrahmen bieten, innerhalb dessen gemeinschaftliche, einzelstaatliche und regionale Stellen eine integrierte und kohärente Wasserpolitik entwickeln können. Ferner wurde in den.
Recht
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob Blütenstände von Nutzhanfsorten einen Genußwert und damit Lebensmitteleigenschaften haben. Aus der Erfahrung der Überwachungspraxis heraus und anhand der Untersuchungsergebnisse wird diskutiert, inwieweit diese der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel-Food-Verordn.) unterliegen.
Recht
Im folgenden soll versucht werden, einen kleinen Ausschnitt aus dem Problemkatalog, den die Einführung des Euro für die deutsche Wirtschaft mit sich bringt, überblickartig darzustellen.
Recht
In seiner Sitzung vom 23. September 1997 hat der Beirat des Bayerischen Brauerbundes (BBB) sein Bekenntnis zur geltenden Verpackungsverordnung sowie zur darin verankerten Mindestmehrwegquoteund zum Sanktionsautomatismus (Zwangspfand und Rücknahmepflicht, wenn die Quote unterschritten wird) einstimmig bestätigt.
Damit erteilte der BBB den aus dem Kreis norddeutscher Landesverbände vorgetragenen Forderungen nach einem Abrücken des Deutschen Brauer-Bundes von der Mindestmehrwegquote (s. „Brauwelt“ Nr. 39/40, 1997, S. 1785) eine klare Absage.
Der Deutsche Brauer-Bund wurde aufgefordert, die jetzt offenkundig divergierenden Auffassungen innerhalb des Verbandes gleichgewichtig nach außen zu vertreten und bei offiziellen Gesprächen einen Vertreter der süddeutschen Verbände hinzuziehen..
Recht
Der Arbeitgeber hatte einen Arbeitnehmer bereits mehrfach wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz abgemahnt. Als der Arbeitnehmer erneut seine Arbeit nicht angetreten hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer erklärte, er habe wegen starker Rückenschmerzen eine Tablette eingenommen, die eine außerordentlich schlaffördernde Wirkung bis zu 18 Stunden gehabt habe.
Er habe den auf fünf Uhr gestellten Wecker nicht gehört und sei erst am frühen Abend aufgewacht.
Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab (Urteil vom 12.
Im Streitfall konnte die vermeintliche Tabletteneinnahme das Fehlen des Arbeitnehmers nicht entschuldigen.
Dem standen jedoch seine Pflichtwidrigkeiten gegenüber..
Recht
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 24. 2. 1997 dient der Umsetzung der EG-Richtlinie 94/33 über den Jugendarbeitsschutz in nationales Recht. Das Gesetz ist am 1. März 1997 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I 1997 S. 311).
Kinderarbeit
Kind im Sinne des geänderten Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer noch nicht 15 (bisher 14) Jahre alt ist.
Das Beschäftigungsverbot der Kinderarbeit ist auf Personen bis 15 Jahre ausgedehnt worden (§ 2 JArbSchG). Kinder über 13 Jahre dürfen aber nunmehr mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigungen nachgehen (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). So werden künftig auch gesellschaftlich anerkannte Tätigkeiten von jungen Menschen zulässig sein, z.B.
Recht
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft müssen – im Gegensatz zu Verordnungen – in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, ehe sie Gültigkeit erlangen. Das neue bundeseinheitliche Lebensmittelhygienerecht bringt Veränderungen auch für die Brauwirtschaft. Ein besonders wichtiger Punkt wird dabei die systematische Gefahrenanalyse für den gesamten Herstell- und Abfüllprozeß sein.
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