Bayerischer Brauerbund weiter für geltende Verpackungsverordnung
In seiner Sitzung vom 23. September 1997 hat der Beirat des Bayerischen Brauerbundes (BBB) sein Bekenntnis zur geltenden Verpackungsverordnung sowie zur darin verankerten Mindestmehrwegquoteund zum Sanktionsautomatismus (Zwangspfand und Rücknahmepflicht, wenn die Quote unterschritten wird) einstimmig bestätigt.
Damit erteilte der BBB den aus dem Kreis norddeutscher Landesverbände vorgetragenen Forderungen nach einem Abrücken des Deutschen Brauer-Bundes von der Mindestmehrwegquote (s. „Brauwelt“ Nr. 39/40, 1997, S. 1785) eine klare Absage.
Der Deutsche Brauer-Bund wurde aufgefordert, die jetzt offenkundig divergierenden Auffassungen innerhalb des Verbandes gleichgewichtig nach außen zu vertreten und bei offiziellen Gesprächen einen Vertreter der süddeutschen Verbände hinzuziehen..