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26.11.1997

Neue Mineralwasser-Definition?

Gesundheitsdienliche Eigenschaften muß ein natürliches Mineralwasser nicht haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung dem Ende zu. Mit Bescheiden vom 28. November 1989 und 2. April 1990 lehnte das Land Baden-Württemberg den Antrag eines Mineralbrunnens auf Anerkennung des Wassers als natürliches Mineralwasser mit der Begründung ab, daß Wasser ohne einen positiven Gehalt an wichtigen Bestandteilen nicht die nach der deutschen Regelung erforderlichen ernährungsphysiologischen Wirkungen haben könne. Der fehlende oder geringe Gehalt des Wassers an bestimmten Mineralstoffen reiche für eine Anerkennung als natürliches Mineralwasser nicht aus..

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