Eingabehilfen öffnen

Recht

In einem Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgratifikation in Höhe etwa eines Monatsgehalts. Der Arbeitgeber behielt sich im Vertrag vor, die jeweils im November eines Jahres gezahlte Gratifikation zurückzuverlangen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres löst. Als der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis zum 31. März kündigte, forderte der Arbeitgeber die Gratifikation zurück und verrechnete sie mit der Gehaltszahlung für März. Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden, weil er meinte, den Bindungszeitraum eingehalten zu haben. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Klage des Arbeitnehmers ab (Urteil vom 25. 3. Der Bindungszeitraum bis zum 31. Eine Frist, die bis zum 31. März..

Recht

Die EU-Richtlinie zur Tabakwerbung ist jetzt als Gemeinsamer Standpunkt des Rats der EU-Forschungsminister formal verabschiedet worden. Das von dem EU-Gesundheitsministerrat beschlossene vollständige Werbeverbot für Tabakerzeugnisse wird jetzt dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung zugeleitet.

Recht

In dem am 5. 2. 1998 erschienenen Bundesgesetzblatt I Nr. 8 Seite 230 ff. wird die Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe vom 29. Januar 1998 verkündet. Mit ihr werden die vier europäischen Zusatzrichtlinien in das deutsche Lebensmittelrecht umgesetzt. Mit dieser 80 Seiten umfassenden Verordnung findet ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluß.
Hervorzuheben ist, daß sich an den Vorschriften für die Herstellung von Reinheitsgebotsbier nichts ändert. Indem sie die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Anerkennung des Reinheitsgebotsbieres als traditionelles Lebensmittel umsetzt, ordnet die Bundesregierung ausdrücklich an, daß Zusatzstoffe für die Herstellung von Reinheitsgebotsbier nicht erlaubt sind..

Recht

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Gastwirtschaft befindet, bestellt für eine Brauerei eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Die Brauerei sollte berechtigt sein, „das Grundstück zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier zu nutzen und den Verkauf von Weißbieren auf dem Grundstück zu untersagen.“
Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung kommt der Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 27.3.1997 – 2 ZBR 139/96 zu dem Ergebnis, daß einer Eintragung nichts im Wege steht. Nach Auffassung der Richter handelt es sich um ein einheitliches Recht mit zwei Arten der bei einer Dienstbarkeit möglichen Belastung (vgl. § 1090 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1018 BGB). Unzulässig wäre nur eine Dienstbarkeit, die eine Bezugsbindung zum Inhalt hätte, d.h..

Recht

Die Höhe des Pachtzinses von gastronomisch genutzten Pachtobjekten ist in jüngster Zeit unter dem Schlagwort „EOP-Methode“ verstärkt Anlaß gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Verpächtern und Pächtern geworden. Diese Rechtsstreitigkeiten haben im wesentlichen zwei Aspekte zum Gegenstand, nämlich einen betriebswirtschaftlichen (Pachtzinsbemessung) und einen juristischen (Sittenwidrigkeit). Der folgende Beitrag beschränkt sich auf eine möglichst allgemeinverständliche Darstellung dieser beiden Aspekte (insbesondere der EOP-Methode) und der damit zusammenhängenden komplexen Fragestellungen in Kurzform.

Recht

Das Kündigungsschutzgesetz, das den Arbeitnehmer vor sozialwidrigen Kündigungen schützt, ist nicht anzuwenden in Betrieben, in denen regelmäßig 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden. Es gilt auch nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Im Kündigungsschutzprozeß muß der Arbeitnehmer zur Frage der betrieblichen Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zunächst darlegen, daß die als Grenzwert angegebene Kopfzahl von 10 Arbeitnehmern, der sogenannte Schwellenwert, überschritten ist. Dann ist es Aufgabe des Arbeitgebers, darzulegen, daß bei Anrechnung der Teilzeitquoten der Schwellenwert nicht überschritten ist. Ein „Doppelzählen“ findet nicht statt, wie aus einem Vergleich mit der Regelung des § 21 Abs. 4..

Recht

Nach weiterer Beratung in den Arbeitsgremien des Bundesrates zur Novellierung der Verpackungsverordnung in dieser Woche kristallisiert sich heraus, daß die Umweltressorts der Bundesländer offenbar mehrheitlich einem Antrag des Landes Baden-Württemberg folgen wollen, mit dem eine gesonderte Mehrwegquote für Bier in Höhe von 78% festgelegt werden soll. Dr. Rupert Kammermeier, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Marke und Verpackung deutscher Brauereien, äußerte zu diesem Ergebnis, daß damit ein über die Jahre stabilisierender Getränkebereich gewissermaßen als „Bauernopfer“ für den politischen Konsens bei der Novellierung der Verpackungsverordnung vorgeführt werde. Die AMV deutscher Brauereien, in der sich überregional bzw..

Recht

Während einer Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber die Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises verlangen. Er ist berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, solange der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis nicht hinterlegt (§ 100 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IV).

Der Gesetzeswortlaut ist unklar. Das Bundesarbeitsgericht hat in drei Urteilen vom 14.6.1995 entschieden, daß sich aus dieser Vorschrift für den Arbeitgeber kein endgültiges, sondern nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht ergibt.

In einer neuen Entscheidung vom 21. 8. 1997 (5 AZR 530/96) hält das Bundesarbeitsgericht an seiner Auffassung fest, daß § 100 Absatz 2 SGB IV dem Arbeitgeber nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht einräumt..

Recht

Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat die Entlassung oder Versetzung verlangen (§ 104 Betriebsverfassungsgesetz). Verlangt der Betriebsrat die Entlassung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers und entschließt sich der Arbeitgeber, dem Wunsch des Betriebsrats zu entsprechen, so ist eine weitere Beteiligung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich. Das Entlassungsverlangen enthält dann bereits die Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung. Dies setzt allerdings voraus, daß der Arbeitgeber nur diesem Entlassungsverlangen nachkommt und nicht etwa eine andere Maßnahme einleitet.

(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. 5..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

kalender-icon