Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich eine Gastwirtschaft befindet, bestellt für eine Brauerei eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Die Brauerei sollte berechtigt sein, „das Grundstück zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier zu nutzen und den Verkauf von Weißbieren auf dem Grundstück zu untersagen.“
Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung kommt der Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 27.3.1997 – 2 ZBR 139/96 zu dem Ergebnis, daß einer Eintragung nichts im Wege steht. Nach Auffassung der Richter handelt es sich um ein einheitliches Recht mit zwei Arten der bei einer Dienstbarkeit möglichen Belastung (vgl. § 1090 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1018 BGB). Unzulässig wäre nur eine Dienstbarkeit, die eine Bezugsbindung zum Inhalt hätte, d.h..