Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes hat das BMF mit Schreiben vom 09.07.1997 – IV B 2 – S 2144 – 118/97 Grundsätze der ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsorings mitgeteilt.
I. Begriff des Sponsoring
1. Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
II. Steuerliche Behandlung beim Sponsor
1. BFH vom 3. Februar 1993, BStBI II S. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG).S. d.