Umsetzung der Europäischen Zusatzstoffrichtlinien in nationales Recht
In dem am 5. 2. 1998 erschienenen Bundesgesetzblatt I Nr. 8 Seite 230 ff. wird die Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe vom 29. Januar 1998 verkündet. Mit ihr werden die vier europäischen Zusatzrichtlinien in das deutsche Lebensmittelrecht umgesetzt. Mit dieser 80 Seiten umfassenden Verordnung findet ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluß.
Hervorzuheben ist, daß sich an den Vorschriften für die Herstellung von Reinheitsgebotsbier nichts ändert. Indem sie die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Anerkennung des Reinheitsgebotsbieres als traditionelles Lebensmittel umsetzt, ordnet die Bundesregierung ausdrücklich an, daß Zusatzstoffe für die Herstellung von Reinheitsgebotsbier nicht erlaubt sind..