Einheitlicher Hopfenlieferungsvertrag – Neufassung herausgegeben
Der Verband deutscher Hopfenpfanzer und der Verband der Hopfenkaufleute und Hopfenveredler e.V. haben am 27. Juli 1998 einen neuen Einheitsvertrag verabschiedet, der den 1997 durchgeführten Gesetzesreformen Rechnung trägt.
Diese Reformen ermöglichten im Bereich der amtlichen Bezeichnung von Hopfen eine kostensparende Vereinfachung der historisch so bezeichneten „Hopfensiegelung“. Dabei ist zu betonen, daß an dem Grundsatz der amtlichen Bezeichnung von Hopfen aus der Bundesrepublik Deutschland auch künftig unverrückt festgehalten wird. Flankiert wird diese Herkunftsbezeichnung bereits seit 1995 durch die bei jeder Rohhopfen-Partie erfolgte neutrale Qualitätsfeststellung in einem von den Hopfenerzeugern und vom Hopfenhandel unabhängigen Labor..