Recht
Ab 1. 1. 1993 sollte zur Steuerkontrolle und nicht zur Verbraucherinformation die Steuerklasse des Bieres auf dem Etikett kenntlich gemacht werden, und zwar für ein Bier mit einem Stammwürzegehalt zwischen 12 und 12,99% durch den Aufdruck P12. -- Diese Empfehlung sprach jetzt der Deutsche Brauer-Bund nach nochmaliger Rücksprache mit dem Bundesministerium der Finanzen aus, da Bier in Deutschland ab diesem Zeitpunkt je Hektoliter und Stammwürzegrad (Plato) besteuert wird, wobei Bruchteile von Stammwürzegraden außer Betracht bleiben (s.a. Brauwelt Nr. 9, 1992, S. 326).
Recht
Begrenzung einer Überversorgung -- Eine Betriebsvereinbarung, durch welche auch die Altersversorgung der Arbeitnehmer geregelt wurde, ist durch eine Änderung abgelöst worden. Damit wurde das Ziel verfolgt, die Überversorgung zu begrenzen. Die Nettobezüge aus monatlichem Ruhegeld einschließlich etwaiger betrieblicher Altersversorgung aus früheren Beschäftigungsverhältnissen und Sozialversicherungsrenten aus einer Pflichtversicherung und aus weiteren in der Betriebsvereinbarung erwähnten Beträgen wurden begrenzt und dürfen 100% der Nettobezüge, die sich aus dem ruhegeldfähigen Diensteinkommen ergeben, nicht übersteigen. Ist das Einkommen im Ruhestand aus anderen als den erwähnten Gründen höher als das frühere Arbeitseinkommen (z.B. April 1989 - 3 AZR 688/87). April 1990 - 3 AZR 309/88)..
Recht
Handelsrecht: Nichtigkeiten des Jahresabschlusses. -- Bei einer Bilanzsumme von 646 000 DM ist eine unterlassene Rückstellung für Gewährleistung von 5000 DM ein erheblicher Fehler, der den Abschluß nichtig macht und eine Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen begründen kann (Urteil des OLG Hamm von 17. 4. 1991, DB 1991 S. 1924).
Recht
Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Rangrücktrittsvereinbarung. -- Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine Rangrücktrittsvereinbarung, nach der die zurücktretende Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuß oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners übersteigenden Vermögen getilgt werden muß, beim Schuldner zur gewinnerhöhenden Auflösung der Verbindlichkeit führt (BFH-Beschluß vom 18. Oktober 1989 IV B 91/89, BFH/NV 1990 S. 423).
Recht
Handelsrecht: GmbH-Gesellschafter-Listen. -- Gemäß 40 GmbH-Gesetz haben die Geschäftsführer jährlich zum gleichen Zeitpunkt, in dem der Jahresabschluß der GmbH zum Handelsregister einzureichen ist, eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der letzteren sowie ihrer Stammeinlagen zu entnehmen sind, zum Handelsregister einzureichen. Sind seit Einreichung der letzten Liste Veränderungen hinsichtlich der Person der Gesellschafter und des Umfangs ihrer Beteiligungen nicht eingetreten, so genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.
Recht
Einkommensteuer: Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen. - - Eine verbindliche Obergrenze für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen kann nicht festgelegt werden. Maßgeblich sind Häufigkeit, Dauer und besondere Ausgestaltung (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 24. 4. 1991, I 524/87, rkr, EFG 1991 S 732).
Recht
Das Europäische Parlament trat jetzt für eine Halbierung der Verbrauchsteuern auf alkoholische Getränke gegenüber den Vorschlägen der EG-Kommission ein -- und revidierte damit seine Beschlüsse von Mitte Februar. Ab 1. 1. 1993 soll demnach der Mindeststeuersatz z.B. für Bier bei 0,374 Ecu je hl Grad Plato liegen. Langfristig plädierte das Parlament für eine Besteuerung der alkoholischen Getränke entsprechend ihrem Alkoholgehalt.
Recht
Erstattung des Bußgeldes eines Kraftfahrers? -- Ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer verlangte die Erstattung eines Bußgeldes sowie der von ihm verauslagten Anwaltskosten. Er sei mit dem Bußgeld belegt worden, weil die Anhängerkupplung seiner Sattelzugmaschine nur zum Rangieren und Abschleppen, aber nicht zum regulären Anhängertransport zugelassen gewesen sei. Dafür hätte die Firma einzustehen, denn sie habe ihn nicht auf diese eingeschränkte Zulassung hingewiesen. Es sei lebensfremd, von einem Mitarbeiter zu verlangen, vor Fahrtantritt die Fahrzeugpapiere bis ins kleinste hinein zu überprüfen. Die Klage hatte keinen Erfolg. Zwar ist es unserem Rechtssystem nicht fremd, von einem Dritten Ersatz für eine gezahlte Geldstrafe oder ein Bußgeld zu verlangen. 7..
Recht
Abgabenordnung: Nach dem 31. 12. 1991 vernichtbares Schriftgut. -- Nach Ablauf des Jahres 1991 können - soweit nicht 147 Abs. 3 Satz 2 AO einer Aussonderung entgegensteht - die folgenden Unterlagen vernichtet werden: - Bücher, in denen die letzte Eintragung vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden ist; - Aufzeichnungen, die vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden sind; - Inventare, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Handels- und Steuerbilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die vor dem 1. 1. 1982 entstanden sind; - Handels- und Geschäftsbriefe, die vor dem 1. 1. 1986 empfangen worden sind; - Wiedergabe von Handels- und Geschäftsbriefen, die vor dem 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1..