10.03.1992

Biersteuermengenstaffel: Einigung von Bund und Ländern

Biersteuermengenstaffel: Einigung von Bund und Ländern -- Wie der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien berichtete, haben sich Bund und Länder am 18. September 1991 auf Referentenebene über die künftige Ausgestaltung der von der EG vorgegebenen Biersteuermengenstaffel geeinigt. Nach einer Vorabinformation des Bundesfinanzministers soll der zulässige Höchstermäßigungsbetrag von 50% des Mindeststeuersatzes auf Bier voll ausgenutzt werden und Brauereien bis zu einer Jahreserzeugung von 5000 hl zugute kommen. Betriebe mit einer Jahresproduktion von 10 000 hl sollen 40%, Betriebe mit einer Jahresproduktion von 20 000 hl 30% und Betriebe mit einer Jahresproduktion von 40 000 hl sollen 25% Steuerermäßigung erhalten. Entsprechend den EG-Vorgaben soll Bier mit weniger als 0,5 Vol..

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