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16.03.1992

Bauliche Erweiterung eines Betriebes im Außenbereich

Bauliche Erweiterung eines Betriebes im Außenbereich -- Wenn ein Bauvorhaben im sogenannten unbeplanten Innenbereich, also einem Bereich, für den kein Bebauungsplan vorliegt, errichtet werden soll, muß es sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Dies gilt aber nicht gleichermaßen, wenn das Bauvorhaben im Außenbereich ausgeführt werden soll, weil es dort keine bauliche Prägung gibt. Soll also ein Bauvorhaben im Außenbereich ausgeführt werden, kommt es entscheidend darauf an, ob es öffentliche Belange beeinträchtigt. Allein aus der Größe des Bauvorhabens läßt sich aber nicht eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange herleiten. Ebenso ergibt sich aus der Expansion eines im Außenbereich neben Wohnhäusern angesiedelten Betriebes nicht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Maßgebend ist u..

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