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16.03.1992

Erstattung des Bußgeldes eines Kraftfahrers?

Erstattung des Bußgeldes eines Kraftfahrers? -- Ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer verlangte die Erstattung eines Bußgeldes sowie der von ihm verauslagten Anwaltskosten. Er sei mit dem Bußgeld belegt worden, weil die Anhängerkupplung seiner Sattelzugmaschine nur zum Rangieren und Abschleppen, aber nicht zum regulären Anhängertransport zugelassen gewesen sei. Dafür hätte die Firma einzustehen, denn sie habe ihn nicht auf diese eingeschränkte Zulassung hingewiesen. Es sei lebensfremd, von einem Mitarbeiter zu verlangen, vor Fahrtantritt die Fahrzeugpapiere bis ins kleinste hinein zu überprüfen. Die Klage hatte keinen Erfolg. Zwar ist es unserem Rechtssystem nicht fremd, von einem Dritten Ersatz für eine gezahlte Geldstrafe oder ein Bußgeld zu verlangen. 7..

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