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16.03.1992

Unzulässige Wettbewerbshandlungen des Arbeitnehmers

Unzulässige Wettbewerbshandlungen des Arbeitnehmers -- Tüchtige Fachkräfte sind bei der gegenwärtigen Auftragslage gefragt. Die große Zahl der in Zeitungen und Fachzeitschriften angebotenen Stellen macht dies deutlich. Die Arbeitnehmer haben oft gute Kontakte zu Auftraggebern. Manchmal bietet sich einem tüchtigen Arbeitnehmer die Gelegenheit, für einen Auftraggeber Arbeiten auf eigene Rechnung auszuführen. Er ist dabei seinem Arbeitgeber gegenüber im Vorteil, weil er meist ein preisgünstigeres Angebot machen kann. Manche Kosten, die der Arbeitgeber in Rechnung stellen muß, können vermieden werden, öffentliche Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) werden nicht entrichtet. Mancher Arbeitgeber ist hier großzügig, oft in der Sorge, einen tüchtigen Arbeitnehmer zu verlieren..

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