Einkommensteuer: AfA für PKW grundsätzlich auf acht Jahre verteilen.
Einkommensteuer: AfA für PKW grundsätzlich auf acht Jahre verteilen. -- 1. Der in Teil I BV 2a der amtlichen AfA- Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter angegebene AfA-Satz für Personenkraft- und Kombiwagen von 25 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer vierjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeuges ist von den Steuergerichten für das Streitjahr 1985 nicht zu beachten, da er im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt. Das gilt auch für den Ansatz dieses Abschreibungssatzes bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 2. Der Senat hat keine Bedenken, wenn die Finanzgerichte in Anlehnung an Abschnitt 38 Abs. 1 Satz 5 Lohnsteuerrichtlinien 1990 auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12,5 v.H..