Abgabenordnung: Nach dem 31. 12. 1991 vernichtbares Schriftgut.
Abgabenordnung: Nach dem 31. 12. 1991 vernichtbares Schriftgut. -- Nach Ablauf des Jahres 1991 können - soweit nicht 147 Abs. 3 Satz 2 AO einer Aussonderung entgegensteht - die folgenden Unterlagen vernichtet werden: - Bücher, in denen die letzte Eintragung vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden ist; - Aufzeichnungen, die vor dem 1. 1. 1982 vorgenommen worden sind; - Inventare, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Handels- und Steuerbilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen, die vor dem 1. 1. 1982 aufgestellt worden sind; - Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die vor dem 1. 1. 1982 entstanden sind; - Handels- und Geschäftsbriefe, die vor dem 1. 1. 1986 empfangen worden sind; - Wiedergabe von Handels- und Geschäftsbriefen, die vor dem 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1..