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16.03.1992

Betriebsräteschulung während eines Streiks

Betriebsräteschulung während eines Streiks -- Während eines mehrtägigen Streiks besuchte ein Arbeitnehmer eine Schulungsveranstaltung, zu der er sich als Betriebsratsmitglied mit Zustimmung des Arbeitgebers schon geraume Zeit vorher angemeldet hatte. Für solche Schulungen ist nach Paragraph 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz der Lohn fortzuzahlen. Der Arbeitgeber lehnte jedoch eine Lohnzahlung ab, weil er meinte, an diesen Tagen hätte auch der Arbeitnehmer gestreikt, wenn er nicht zur Schulung gewesen wäre. Das Bundesarbeitsgericht hat den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verurteilt: Durch einen Streik verliert der Arbeitnehmer nur dann seinen Lohnanspruch, wenn er sich auch am Streik beteiligt; das muß er ausdrücklich oder schlüssig erklären. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. 1.

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