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Als größte Tochter und Keimzelle der Brau & Brunnen AG vereint die Dortmunder Brau Union/ Dortmunder Ritter Brauerei in Lütgendortmund einen jährlichen Ausstoß von rund 1,9 Mio hl Bier. In den Jahren 1991/92 waren die Braustätten der beiden großen Dortmunder Brauereien an dem neuen Standort außerhalb des Stadtzentrums zusammengelegt worden.

Die DBU/Ritter produziert hier ein breites Sortiment mit über 40 verschiedenen Flaschenbieren. U.a. füllt und distribuiert die Brauerei die Biere der Konzernschwester Jever für die, von Dortmund aus betrachtet, südlichen Regionen Deutschlands sowie seit Sommer 2001 Heineken in Einwegflaschen für den chinesischen Markt.
Bis dato arbeitete die DBU/Ritter mit drei Abfüllanlagen für zweimal 60 000 und einmal 50 000 Fl/h.
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Mit der Bezeichnung "Klosterbräu" verbindet der Durchschnittsverbraucher Vor-stellungen über die Herstellungsweise des so bezeichneten Bieres. Er geht nicht davon aus, dass es sich dabei um eine Fantasiemarke handelt, denn zum einen ist allgemein bekannt, dass Mönche in der Vergangenheit in erheblichem Umfang eine Brautätigkeit vornahmen und damit auch großes Ansehen erworben haben. Zum anderen werden auch heute noch Brauereien von Mönchsorden betrieben. Daher entnimmt der Durchschnittsverbraucher der Bezeichnung "Klosterbräu", dass die fragliche Brauerei für sich jedenfalls bestimmte tatsächliche Verbindungen zu einer klösterlichen Brautätigkeit in Anspruch nimmt. Ein Unternehmer hatte dann 1875 eine Produktionsstätte auf dem früheren Klostergelände eröffnet.6..

Ein Vermieter hatte Gaststättenräume zunächst an eine Einzelperson vermietet. Später hatte dann diese Einzelperson mit einem anderen eine Gesellschaft gebildet, sodass der Betrieb auf dieser Basis fortgesetzt wurde. Daraus ergaben sich dann für den Vermieter Schwierigkeiten. Er hatte nämlich angenommen, dass die gegründete Gesellschaft anstelle der Einzelperson Vertragspartner nach dem Mietvertrag geworden war.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.4.2001 - XII ZR 43/99 - führt der Eintritt von Gesellschaftern in den Betrieb eines Einzelkaufmanns aber nicht dazu, dass die neu gegründete Personengesellschaft kraft Gesetzes Vertragspartner eines von diesem abgeschlossenen Vertrags wird. Demgegenüber kommt keine Berufung auf das Handelsrecht in Frage..

Die spektakulären Übernahmen des belgischen Interbrew Konzerns rücken die deutschen Brauereien ins Rampenlicht der weltweiten Brau- und Getränkeindustrie. Trotz einer komfortablen Ausgangsposition, die auf sehr hohem Pro-Kopf Bierkonsum im Vergleich zu anderen Ländern beruht, geraten die heimischen Brauer immer stärker unter Handlungsdruck.

Hervorgerufen durch sinkenden Absatz, steigende Kosten, rückläufige Renditen und zunehmenden internationalen Wettbewerb befindet sich die Branche in einer Phase der Konsolidierung und Übernahmen, die mit den Aufkäufen von Diebels und Becks ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Doch seit zwei Jahrzehnten ist die Brauindustrie mit tendenziell sinkendem Bierkonsum konfrontiert. Weiteres Abschmelzen der Renditen ist unvermeidlich.a.
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Der Gastronomiebesucher ist heute wählerischer denn je. Er schätzt gastronomisch klar positionierte Erlebnisqualität, legt Wert auf Service und erwartet in jedem Gastronomietyp das passende Speiseangebot. Das ist das Ergebnis der Veltins-Gastronomiestudie 2001, die erstmals unterschiedliche Gastronomietypen aus der Marktforschungsperspektive beleuchtet. Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Eckkneipe konnte ihr Werteprofil in der Besuchergunst bewahren, denn dort steht das Klönen mit dem Wirt ganz klar im Vordergrund - der Gast weiß das Angebot "um die Straßenecke" zu schätzen. Anders die Motivation in der Szenegastronomie, wo der "Flirtfaktor" und das "Sehen-und-gesehen-werden" ganz vorne stehen. Im Mai dieses Jahres ist sie als Booklet erschienen. Dr. Franz R. Dr. Franz R. 44,8 Prozent. Prof.

"Yettie" heißt, wie Manfred Rolfsmeier in der Süddeutschen Zeitung im Februar des Jahres schrieb, young, entrepreneur and tech-based (jung, untenehmerisch und technisch orientiert). Nach Ansicht von US-Soziologe Peter York, der auch schon den Begriff Yuppie (Young Urban Professional) geprägt hat, sind die Yetties jung, klug und reich. Sie glauben, sie regieren die Welt, und vermutlich tun sie das auch.
Yetties verändern die Welt des Handels. Sie sind in der Regel Gründer und Mitarbeiter der Internet-Startups und die Triebkraft der New Economy, zwischen 25 und 35 Jahre alt, ultraflexibel und erfolgreich, erfinden und nutzen die neuen Technologien. Für sie ist das Business hart, die Anforderungen an sie sind gewaltig, ihnen macht die Arbeit Spaß, auch bei 60 und mehr Stunden pro Woche.

In seinem Zukunftsletter März 2001 beschreibt Matthias Horx die nächste Welle der Innovation nach der "New Economy", die "Next Economy". Von dieser wird jedes Unternehmen betroffen sein. "Next Economy" ist die totale Digitalisierung der Unternehmen als Grundvoraussetzung, überhaupt noch am Spiel teilnehmen zu können. Horx stellt in seinem Beitrag u. a. fest, dass es ein "rein elektronisches Business" nicht gibt. Jedes Geschäft hat für ihn einen höchst realen physischen Kern, selbst das Geschäft mit der Software.
In der "Next Economy" wird Kundenzentrierung zum alles überwölbenden Thema. Die Konsummärkte sind gesättigt, die globalen Player gut aufgestellt. Was zählt, ist einzig und allein eine Idee, die dem Kunden etwas gibt, was er ansonsten nirgendwo bekommen kann..

Wie Corinna Mühlhausen in ihrem 2000 (x) Spezial-Report, Sommer 2001, schreibt, suchen die Menschen beim Einkauf, in der Freizeit, ja sogar in der Arbeitswelt vor allem echte Erlebnisse: Spaß, Spannung und Spiel. Die Disneyfizierung bestimmt die Zukunft. Die Herstellung von Unterhaltung wird zur wichtigsten Wachstumsbranche und damit zur Schlüsselindustrie. In den USA z. B. ist diese Branche bereits für jeden achten Job verantwortlich, der neu geschaffen wird. Als wichtigste Beispiele dafür, dass immer mehr Hersteller auf den Disney-Erlebnisfaktor setzen, werden angeführt:
q Shoppertainment: Einkaufen ist zum Erlebnis-Freizeitvergnügen geworden wie z. B. Ganze Industriestandorte verwandeln sich in Erlebnis-Markenparks..

Auch bei aller Anstrengung kann eine Situation entstehen, in der der Fortbestand einer Brauerei nicht mehr möglich ist und die Schließung unvermeidlich wird. Der folgende Beitrag soll Anregungen zur erfolgreichen Durchführung dieser schwierigen Aufgabe geben.

Die Schließung von Braustätten hält unverändert an. Davon sind vor allem mittelständische Brauereien betroffen. Der endgültige Entschluss kann vielfältige Gründe haben, dabei ist insbesondere die schwierige wirtschaftliche Lage und mangelnder Nachwuchs aus der eigenen Familie zu nennen. Dieser Beitrag behandelt nicht mögliche Gründe oder Alternativen, es wird vorausgesetzt, dass die Schließung entgültig beschlossen ist, konkrete Überlegungen über den Zeitpunkt und die Abwicklung jedoch noch nicht angestellt wurden.
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Um die Geschmacksstabilität heller Biere dauerhaft zu verbessern, ist es wichtig alle direkten und indirekten Faktoren zu beachten, die beginnend mit der Verarbeitung der Gerste bis zur Ausschlagwürze, zur Fettoxidation und zum Strecker-Abbau führen. Dabei geht es vor allem auch um die Ausnutzung von natürlichen, malzeigenen Antioxidanten, Radikalabfängern und LOX-Inhibitoren sowie von hopfeneigenen Inhibitoren der Fettoxidation. Der Autor beleuchtet die wesentlichen Aspekte unter Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse.

Reaktionen und Rohstoffe - so könnte man die beiden wesentlichen Einflüsse der geschmacklichen Stabilität eines Bieres überschreiben. Streckeraldehyde sind einfacher und in größeren Mengen in gealtertem Bier nachzuweisen als Aldehyde der Fettoxidation, wie z..

Der physiologische Zustand der Hefe während der Propagation und zum Erntezeitpunkt hängt von der Substratverfügbarkeit ab. Die Regelung der Substratzulaufrate ist daher ein weiterer Schritt zur Optimierung der aeroben Hefeherführung. Das Beispiel einer industriellen Pilotanlage zeigt, dass sich hierdurch weitere Möglichkeiten zur Steuerung von Erntezeit, -zustand, und -menge der Hefe bieten.

Das Landgericht Augsburg verurteilte einen Getränkehersteller zur Zahlung von Schadenersatz an eine Lagerarbeiterin, der von einer platzenden Glasflasche die Sehkraft des rechten Auges völlig zerstört worden war. Der Getränkehersteller hatte sich auf den Glasproduzenten verlassen und die Flaschen im eigenen Betrieb lediglich wenige Sekunden einem Druck von 6 bar ausgesetzt, um sie zu prüfen. Nach Angaben eines Sachverständigen reiche dies aber nicht aus, eine brauchbare Auslese fehlerhafter Flaschen zu erzielen. Die Kontrollmechanismen des Getränkeherstellers genügten nicht einmal, um ein Zerspringen der Flaschen unter ganz gewöhnlichen Umständen auszuschließen (3 O 2943/97).

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