Eingabehilfen öffnen

Der Verkauf von Energy- und Sportgetränken soll im Vereinigten Königreich, so der Marktforscher Zenith International, im Jahr 2000 die 700 Mio-GBP-Marke überschreiten. Damit werden diese neueren Getränke einen Marktanteil von 10% am gesamten AfG-Markt erreichen. Der Umsatz wird sich gegenüber 1998 verdoppelt haben.
In einer Broschüre, die auf den Bereich Handel ausgerichtet ist, wird der Markt in drei Produktbereiche eingeteilt:
q Erfrischung-Energie – angeführt von Lucozade Energy,
q Sport – isotonische Getränke angeführt von Lucozade Sport und
q Functional Energy – mit Coffein, Taurin und Kräuterauszügen angeführt von Red Bull.
Functional Energy ist der neueste und am schnellsten wachsende Bereich mit Verkaufszahlen, die sich seit 1999 fast verdreifachten..

Laut des „China Millennium Report“ von AC Nielsen hat sich in China noch keine nationale Biermarke herausgebildet. Jeder städtische Markt habe seine jeweiligen Präferenzen, was die Biermarke betrifft. Zumeist lägen örtliche Marken vorne. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, daß die Hälfte der chinesischen Städter in den vergangenen drei Monaten Bier getrunken hätte. Davon waren 70% Männer und 30% Frauen. Der Bierkonsum war am höchsten in den Städten Fuzhou (69%), Qingdao und Beijing (62%) und Shenyang (59%), am niedrigsten in Nanjing und Wuhan (44%).

AmBev und PepsiCo. Inc. haben einen Vertrag unterzeichnet, der es PepsiCo gestattet, das Erfrischungsgetränk „Guaraná“ von Antarctica weltweit herzustellen, abzufüllen und zu vertreiben. Beide Unternehmen gehen davon aus, daß in nur fünf Jahren das Getränk unter den Top-10-Bestsellern der Welt plaziert sein wird. Wie der Präsident von PepsiCo, Steve Reinemund, verkündete, soll sich der weltweite Umsatz von PepsiCo (1998: USD 22,3 Mrd) durch den Vertrieb von „Guaraná“ zwischen 5 und 9% erhöhen. „Guaraná“ ist bei Erfrischungsgetränken der Marktführer in Brasilien. Der Vertrag mit PepsiCo ist für AmBev der erste Schritt auf den internationalen Getränkemarkt.

Die Übernahme der Anteile von Kirin am neuseeländischen Bierkonzern Lion Nathan durch den tasmanischen Brauer Boag (wir berichteten) war einer dieser Sätze mit „x“: „war wohl nix“. Anläßlich der Veröffentlichung des Interims-Ergebnisses (Ende Dezember 1999) von J. Boag & Son schwiegen sich die Tasmanier über diesen Punkt aus. Gern sprachen sie jedoch über ihr Finanzergebnis. Das Ergebnis wies eine Gewinnsteigerung vor Steuern von 144% aus. Der Nettogewinn betrug 1,4 Mio AUD (1,89 Mio DM). Das Betriebsergebnis in der Braudivision verbesserte sich um 23% auf 4,4 Mio AUD. Deutlich zurückgefahren wurden die Kosten und die Verluste in der Restaurant-Division. Allein die Verwaltungskosten wurden um 10% gesenkt. Auch die Zinszahlungen wurden um 20% reduziert. Juni 1999: 7,8 Mio AUD)..

Eine der bekanntesten Persönlichkeiten des österreichischen Braugewerbes, Dr. Franz Kühtreiber, technischer Geschäftsführer i.R. und Mitbesitzer des „Hubertusbräu” in Laa/Thaya, feierte dieser Tage in bewundernswerter Fitneß seinen 75. Geburtstag. Der Jubilar, der eigentlich Flugzeugkonstrukteur und Maschinenbauingenieur werden wollte, fand auch als Bierbrauer ein reichhaltiges Betätigungsfeld, in dem er seinen Erfindergeist umsetzen konnte und kann auf ein reichhaltiges Leben für die Brauwissenschaft zurückblicken. Mit einem offenen Brief wendet er sich gegen Ende seiner beruflichen Laufbahn noch einmal an seine Brauerkollegen.

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Der nachfolgende Bericht wird mit größter Wahrscheinlichkeit meine letzte Veröffentlichung in der „Brauwelt“.

Kühl und trocken soll der Gärkeller sein - im feuchtheißen chinesischen Klima eine Herausforderung.
Die Munters GmbH, Hamburg, installierte erfolgreich eine Luftkonditionierungsanlage einschließlich Luftentfeuchtung für die Firma Anheuser Busch
in einer neu erstellten Produktionsanlage in Wuhan, China.
In diesem Keller ist es eigentlich kalt und naß. Im Vergleich zur Außentemperatur, die in diesem Teil Chinas tagsüber 40 °C erreicht, sind 10 °C geradezu eisig. An den Außenwänden der Gär-, Lagertanks und Rohre im Gärkeller schlägt sich Kondenswasser nieder, sammelt sich an den Unterseiten und tropft beständig auf Fußböden, Apparate und elektrische Schaltanlagen. Auf dem Boden stehen Pfützen – Korrosion frißt an den Stahlbauteilen..

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 1999 – 2 AZR 55/99 – be-steht keine gesetzliche Pflicht, sich einer Blutuntersuchung zur Klärung eines möglichen Alkohol- bzw. Drogenmißbrauchs zu unterziehen.
Zwar kann ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht allgemein verpflichtet sein, eine jährliche Gesundheitsuntersuchung zu dulden bzw. an ihr mitzuwirken. Aber auch dies bedeutet nicht, daß der Arzt ohne jede Einschränkung alle Unter-suchungen vornehmen darf, die er oder der Arbeitgeber für sachdienlich halten. Das Interesse des Arbeitgebers an der geforderten Untersuchung ist vielmehr abzuwägen gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der Wahrung seiner Intimsphäre und körperlichen Unversehrtheit. Sie ist jedoch verfassungsrechtlich geschützt. Dr. tt.

Neben der Grundvoraussetzung der einfachen und sicheren Reinigung wird bei den Schanksystemen und Zapfanlagen zunehmend die Optik immer wichtiger. Die "Theke" selbst soll schon als Blickfang wirken und Lust auf etwas frisch Gezapftes machen, wobei die Palette der Möglichkeiten von Bier und alkoholfreien Getränken über Wein (heiß und kalt) bis hin zu Tee und Prosecco reicht. Auffallend ist, daß neben technisch ganz einfachen, schnell auf- und abzubauenden Anlagen High-Tech-Systeme für den Großausschank präsentiert wurden.

Die Qualität der Anstellhefe ist entscheidend für die Qualität des fertigen Bieres. Für den Praktiker sind insbesondere die Anstelltechnik, die Hefe-ernte und die Hefelagerung von Bedeutung. Genau in diesen Bereichen wurden bei Beck & Co, Bremen, in jüngster Zeit gezielt Veränderungen vorgenommen, um positive Effekte in Bezug auf die Hefevitalität, die Gärung und das abgefüllte Bier zu erzielen. Die Optimierung des Hefemanagements durch technologische Maßnahmen zielte dabei in erster Linie auf eine Verbesserung der Geschmacksstabilität und der Schaumhaltbarkeit des Bieres.
Um den Zustand der Hefe in allen Phasen des Gärprozesses beurteilen zu können, wurde zunächst nach einem geeigneten Meßverfahren gesucht. (3). Die Fluoreszenz wird bei 525 nm gemessen. (4)..

Im folgenden wird die Bedeutung des Bieres schon zu Zeiten der Sumerer dargestellt. Anhand überlieferter Geschichten wird der Stellenwert des nahrhaften Getränkes deutlich und einiges über die Zubereitung verraten.
Es war einmal ein König, der hieß Enki. Eigentlich war er göttlicher Herkunft und Herrscher über eine große Stadt, Eridu, und die lag im fernen Morgenland, dort, wo sich der Fluß Euphrat ins Meer ergießt. Enkis Palast lag mitten in der Stadt. Überaus prächtig war er anzuschauen, und die Menschen nannten ihn das Abzu, Haus der Tiefe des Ozeans, denn Enki gebot über alle Flüsse, Meere und Ozeane.
Enki hatte eine schöne Tochter, die hieß Inanna, das heißt „Herrscherin des Himmels”. Sie war die Königin über eine Stadt namens Uruk, nicht weit landeinwärts gelegen..

Die Adsorption von biertrübendem Eiweiß durch Kieselgel nahm ihren Anfang 1961. Damals wurde das erste Kieselsäuregel von Dr. Karl Raible auf dem EBC-Kongreß in Wien vorgestellt und damit in die Brauereitechnologie eingeführt. Der Autor beschreibt die Eigenschaften von Kieselgel, den Herstellungsprozeß und die Möglichkeiten der Anwendung in der Praxis.
Am Beginn des Zeitalters der modernen Wissenschaften – um das Jahr 1800 – entdeckte man gelartige Strukturen anorganischer Natur als versteifende Gerüstsubstanz von Pflanzen. P. Rassl (1790) und Alexander von Humboldt (1804) fanden diese galertartige Substanz in den Knotenhöhlungen des Bambusrohres. Auch W. v. Goethe experimentierte 1769 mit diesem Kieselsaft. Der Name Silicium geht auf J. J. 1862 stellte er, wie vor ihm O. B. M. A. R..

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 10 Stunden wöchentlich, wird der Arbeitnehmer jedoch über 1 1/2 Jahre wöchentlich mit 20 Stunden beschäftigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auch zukünftig mit 20 Stunden zu beschäftigen. Er kann sich nicht einseitig von dieser Verpflichtung lösen, weil sich der Arbeitnehmer zwischenzeitlich auf die längere Arbeitszeit eingerichtet hat. Landesarbeitsgericht Bremen Az.: 4 Sa 2/99

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld