Recht
In einem Arbeitszeugnis beurteilte der Arbeitgeber Führung und Leistung der Arbeitnehmerin und bescheinigte ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Arbeitnehmerin beanstandete das Zeugnis als unvollständig. Sie erhob Klage und verlangte, folgende Schlussformel im Zeugnis aufzunehmen: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Recht
Die am 2. Oktober 2002 veröffentlichte Betriebssicherheitsverordnung soll durch Bündelung einer Vielzahl von staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, Umsetzung mehrerer europäischer Richtlinien und Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Arbeitgebers das betriebliche Anlagensicherheitsrecht vereinfachen und modernisieren.
Recht
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 26.7.2001 - 3 U 21/01 - ist ein Gewinnspiel wettbewerbswidrig, bei dem Motive auf Flaschen-Etiketten zu sammeln sind, auch wenn die Möglichkeit besteht, telefonisch an dem Gewinnspiel teilzunehmen.
Recht
Der Arbeitnehmer war bei einer Firma für Transporte und Kurierdienste als Kraftfahrer beschäftigt. Wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen wurde er durch ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1841 EUR verurteilt. Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis und verlangte von der Firma die Erstattung des gegen ihn verhängten Bußgeldes. In seiner Klage vertrat der Kläger die Auffassung, dass die Beklagte vertraglich zur Erstattung des Bußgeldes verpflichtet sei. Im Betrieb der Beklagten sei es mehrfach zu erheblichen Lenkzeitüberschreitungen gekommen. Die Beklagte habe ihren sämtlichen Arbeitnehmern immer wieder zugesichert, dass sie entsprechende Bußgeldbeträge erstatte. Hierdurch hätten die Fahrer veranlasst werden sollen, mehr Fahrzeiten zurückzulegen, als gesetzlich erlaubt seien. Die Klage blieb erfolglos.
Recht
Auf dem Kirmesplatz der Stadt Sinzig baute die örtliche Karnevalsgesellschaft ein Festzelt auf, um dort einige Karnevalsveranstaltungen abzuhalten. Die Stadt Sinzig hatte dies mit der Auflage genehmigt, es müssten die in der "Freizeitlärm-Richtlinie" festgelegten Grenzwerte für "seltene Störereignisse" eingehalten werden. Der Eigentümer eines Nachbargrundstückes legte Widerspruch ein, da er unerträglichen Lärm und andere "nächtliche Belästigungen" befürchtete.
Recht
Wenn in einem Bierlieferungsvertrag eine Vertragsstrafenklausel zu Lasten des Gastwirtes enthalten ist, darf sie ihn entgegen den Geboten von Treu und Glauben nicht unangemessen benachteiligen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom 5.2.2002 - 1 U 2314/01 - ist dies der Fall, wenn die Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden des Gastwirtes bei jeder Einschränkung oder Einstellung des Getränkebezugs verwirkt sein soll. Zum gesetzlichen Leitbild einer Vertragsstrafenvereinbarung gehört nämlich, dass die Vertragsstrafe nur bei Verschulden verwirkt ist.
Recht
Auf Grund der immer komplexer werdenden Regelungsdichte im betrieblichen Umweltschutz - sowohl seitens des Gesetzgebers als auch der lokalen Behörden - sehen sich immer mehr Betriebe mit der Herausforderung konfrontiert, die für sie einschlägigigen Umweltvorschriften zu identifizieren. Außerdem sollte deren Einhaltung sichergestellt und die Umsetzung für Externe darlegbar dokumentiert sein.
Recht
Mit dem "Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit" spricht sich die EU-Kommission für ein umfassendes Sicherheitssystem für Lebensmittel aus, das die gesamte Produktionskette umfasst.
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