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27.02.2003

Schlussformel im Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis beurteilte der Arbeitgeber Führung und Leistung der Arbeitnehmerin und bescheinigte ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Arbeitnehmerin beanstandete das Zeugnis als unvollständig. Sie erhob Klage und verlangte, folgende Schlussformel im Zeugnis aufzunehmen: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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