Eingabehilfen öffnen

03.04.2003

Besteuerung von Malternatives

Wie Dr. Martin Buhmann, Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt an der Oberfinanzdirektion Cottbus (E-Mail: ) im Rahmen der VLB Frühjahrstagung berichtete, ist (in der Regel) davon auszugehen, dass so genannte Malternatives in Deutschland nach der Branntweinsteuer und nicht nach der günstigeren Biersteuer besteuert werden.

BRAUWELT unterwegs

109. VLB-Oktobertagung
Datum 06.10.2025 - 07.10.2025
74. Arbeitstagung
09.10.2025 - 11.10.2025
kalender-icon