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06.02.2003

"Karneval gehört zum heimatlichen Brauchtum" - Nachbarn müssen Lärm bis zu einem gewissen Grad hinnehmen

Auf dem Kirmesplatz der Stadt Sinzig baute die örtliche Karnevalsgesellschaft ein Festzelt auf, um dort einige Karnevalsveranstaltungen abzuhalten. Die Stadt Sinzig hatte dies mit der Auflage genehmigt, es müssten die in der "Freizeitlärm-Richtlinie" festgelegten Grenzwerte für "seltene Störereignisse" eingehalten werden. Der Eigentümer eines Nachbargrundstückes legte Widerspruch ein, da er unerträglichen Lärm und andere "nächtliche Belästigungen" befürchtete.

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