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20.02.2003

Geldbuße wegen Lenkzeitüberschreitung

Der Arbeitnehmer war bei einer Firma für Transporte und Kurierdienste als Kraftfahrer beschäftigt. Wegen erheblicher Lenkzeitüberschreitungen wurde er durch ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 1841 EUR verurteilt. Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis und verlangte von der Firma die Erstattung des gegen ihn verhängten Bußgeldes. In seiner Klage vertrat der Kläger die Auffassung, dass die Beklagte vertraglich zur Erstattung des Bußgeldes verpflichtet sei. Im Betrieb der Beklagten sei es mehrfach zu erheblichen Lenkzeitüberschreitungen gekommen. Die Beklagte habe ihren sämtlichen Arbeitnehmern immer wieder zugesichert, dass sie entsprechende Bußgeldbeträge erstatte. Hierdurch hätten die Fahrer veranlasst werden sollen, mehr Fahrzeiten zurückzulegen, als gesetzlich erlaubt seien. Die Klage blieb erfolglos.

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