Das Maischefilter 2001 - eine neue Brautechnik -- Fachleute wissen, daß im Brausektor große Fortschritte auf dem Gebiet der Automatisierung des Brauverfahrens und der Entwcklung von Abfüllstraßen gemacht worden sind, wobei die Sauerstoffaufnahme in allen Phasen auf ein Minimum herabgesetzt wurde. Es ist allgemein bekannt, daß die Malzschrotung und die Maischefiltration erstaunlicherweise seit Jahrzehnten unverändert geblieben sind. Natürlich sind die in den letzten zwanzig Jahren eingeführte Naßschrotung und konditionierte Schrotung heute weitgehend verbreitet. Ebenso gab es Fortschritte bei der Läuterbottich- Filtration. Die Ausrüstung und die Verfahren blieben jedoch dieselben. Nach fünf Jahren Forschung wurde das Maischefilter 2001 entwickelt, das im folgenden Beitrag vorgestellt wird.
Im letzten Jahr wurden in Italien 54,5 Mio hl Mineralwasser abgefüllt, 13,5% mehr als im Vorjahr. Damit verdrängte Italien die führende Mineralwassernation Frankreich (52,17 Mio hl/+ 4%) vom Platz 1 in Europa. Deutschland behauptete mit 52 Mio hl (+ 9,4%) den 3. Platz. Nach einer Veröffentlichung einer italienischen Wirtschaftszeitung repräsentieren die sechs führenden Unternehmen mit dem Marktführer BSN/Ifil sowie San Pellegrino, Italfin, Crippa + Berger, San Benedetto und Vera 56% des italienischen Mineralwassergeschäftes. Der Pro- Kopf-Verbrauch an Mineralwasser ist in Italien 1990 auf 100 l gestiegen, wohl wegen des zunehmenden Gesundheitsbewußtseins und dem Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der Qualität des kommunalen Leitungswassers. 43% auf umgerechnet 7 Mrd. steigen..
Lohnsteuer: Nacherhobene und vom Arbeitgeber übernommene Sozialversicherungsbeiträge lohnsteuerpflichtig. -- Entrichtet der Arbeitgeber laufend die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, ohne sie den Arbeitnehmern zu belasten, so unterliegen diese als zusätzlicher, bisher unversteuerter Arbeitslohn der Lohnsteuer. Das gleiche gilt, wenn aufgrund einer Prüfung durch die AOK Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber nacherhoben werden (FG München Urteil v. 18. 5. 1990 VIII K 4922/88, rkr, EFG 1990, S. 621).
Rechtsfragen der Abfallbeseitung -- In dem Vortrag von Rechtsanwalt Dieter Schweer, Düsseldorf, gehalten am 30. April 1991 auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) mit der Firma Illochroma, Brüssel/Belgien, wurden die Themen wasserrechtliche Vorschriften für Direkteinleiter und den kommunalrechtlichen Bereich behandelt.
Mengenstaffel im Europaparlament erneut zur Diskussion -- Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer-Bundes haben sich kürzlich zu einem Parlamentarischen Abend in Straßburg getroffen, um über Fragen der Harmonisierung der Biersteuer unter den Aspekten der mittelständischen Brauwirtschaft zu diskutieren. Gegenüber Mitgliedern der Fraktion der Europäischen Volkspartei, der Sozialistischen Fraktion und der Liberalen und demokratischen Fraktion begründete der Vorsitzende des Ausschusses für Mittelstandsfragen Dr. Nils Goltermann die Forderung des Deutschen Brauer-Bundes nach der Aufrechterhaltung der Biersteuermengenstaffel und der Unterschreitung des zukünftigen steuerlichen Mindestsatzes für Bier (s.a. Brauwelt Nr. 18, 1991, S. Dr.
Zur Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten -- In der Mai- Ausgabe der Deutschen Steuer-Zeitung wurde von Dr. Hans- Ulrich Kieschke, Ministerialdirigent im Bundesfinanzministerium, ein Aufsatz veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen Bewirtungskosten voll oder nur zu 80% abzugsfähig sind. Produkt- oder Warenverkostungen zählen nicht als Bewirtung, weil hier ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte besteht. Zu einer solchen Produktverkostung darf aber nur das Produkt selbst gereicht werden; höchstens sind noch kleine Aufmerksamkeiten zugelassen, wie etwa Brot anläßlich einer Weinprobe. Derartige Aufwendungen für Produktverkostungen, so die Auffassung der Finanzverwaltung, sind als Werbeaufwand unbeschränkt abzugsfähig..
Münchner Einwegverbot gegen Bundesrecht? -- Das vom Münchner Kommunalreferenten Georg Welsch (Grüne) verfügte Verbot von Getränkedosen sowie des Verkaufs von Milch, Bier und Mineralwasser in Einwegflaschen soll vom Dezember an nach einem Stufenplan ohne Rücksicht auf Verbraucher, Hersteller und Einzelhandel sowie damit verbundene Preissteigerungen verwirklicht werden. Wer die Auflagen der bayerischen Landeshauptstadt nicht einhält, muß mit Geldbußen bis zu 10 000 DM rechnen. In der Diskussion ging es vor allem um den Zeitraum, in dem sich Industrie und Handel auf Mehrwegverpackungen für Bier, Mineralwasser und Milch umstellen müssen, da die Frist bis zum 1. Dezember 1991 als einfach utopisch bezeichnet wird. Dessen ungeachtet werden seit dem 1..
10 Sude in 24 Stunden können mit Läuterbottichen modernster Konzeption und Steuerung unter Berücksichtigung europäischer Verhältnisse als erreichbar angesehen werden. Dies wird das Resultat ständiger Entwicklungsarbeiten an mechanischen Details, an der Instrumentierung, an der Instrumentwertung und damit verbunden der Steuerung sein. Damit wird ein Entwicklungsstand erreicht, der das traditionellste und bewährteste aller Abläutergeräte in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren von einer Leistung von 6 Suden/24 Stunden über 8 Sude schließlich auf 10 Sude/24 Stunden bringt. Entscheidend hierbei ist, daß an den Grundanforderungen und Auslegungsdaten die Senkbodenbelastung betreffend praktisch keine Veränderungen vorgenommen wurden. Das gleiche gilt für die Qualitätsanforderungen an die Rohstoffe.
Biersteuermengenstaffel für Mittelstandsbrauereien bleibt -- Wie bereits kurz berichtet (Brauwelt Nr. 26, 1991, S. 1115) haben sich die Finanzminister der EG-Mitgliedstaaten in ihrer letzten Sitzung am 24. 6. 1991 in Luxemburg überraschend auf die Harmonisierung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchssteuern in Hinblick auf den Europäischen Binnenmarkt im Jahre 1993 geeinigt. Nach einer Verlautbarung des Bundesverbandes Privater Brauereien wurde dabei für die Biersteuer folgendes Ergebnis erzielt: - Für Bier gilt ab 1. 1. 1993 ein Mindeststeuersatz von 0,748 ECU je Hektoliter/Grad Plato. Dies entspricht einem Biersteuersatz von ca. - Die Steuersätze für die begünstigten Brauereien können differenziert nach Betriebsgrößen festgelegt werden. a. Brauwelt Nr. 26, 1991, S. 1116). Der.
Ausgehend von der TA Luft, die 1986 in Kraft getreten ist und bei einigen Brauereien zu praktisch nicht erfüllbaren Auflagen seitens der Aufsichtsbehörden geführt haben, sowie unterstützt vom Deutschen Brauer-Bund wurde ein Forschungsobjekt über Neue Möglichkeiten der Verminderung von Geruchsemissionen von Brauereibrüden durch Kondensation und thermische Behandlung in Angriff genommen. Über die neuesten Ergebnisse der Versuche über die Kondensation der Brüden im Plattenwärmetauscher und der Verbrennung der Brüden im Feuerraum eines Brauerei-Dampferzeugers wird im folgenden Beitrag berichtet.
Ein EG-weites Werbeverbot für Bier wird es in absehbarer Zeit nicht geben. -- Darauf wies Manfred Brunner, Kabinettschef des deutschen Kommissars Dr. Bangemann in Brüssel, auf der Podiumsdiskussion anläßlich des vom Deutschen Brauer-Bund veranstalteten Deutschen Brauertag am 29. 5. 1991 in Frankfurt hin.
Urlaubsanspruch ist befristet -- Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. November 1990 (8 AZR 570/89) entsteht der Urlaubsanspruch mit Beginn des Urlaubsjahres und endet mit ihm. Er ist jeweils zeitlich auf das Kalenderjahr, in dem er entstanden ist, beschränkt, also befristet. In 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz ist klargestellt, daß der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muß. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist der Urlaub auf drei weitere Monate befristet.
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