Verpackungsverordnung -- Die Verpackunsgverordnung tritt ab 1. 12. 1991 in Kraft. Darauf verwies der Bayerische Brauerbund jetzt in seinen Mitteilungen noch einmal. Hersteller und Vertreiber werden dann für die Rücknahme und Verwertung gebrauchter Verpackungen vom Endverbraucher in die Verantwortung genommen. Auch Brauereien können als Endverbraucher beim Bezug von Hilfs- und Rohstoffen, soweit diese im Sinne der Verpackungsverordnung verpackt verkauft werden, betroffen sein. Im einzelnen enthält die Verpackunsgverordnung folgende Regelungen: - Vorrang hat die stoffliche Verwertung gebrauchter Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen; - thermische Verwertung ist künftig nicht mehr möglich. Ab 1. 12. Die Frage, ob z. B. Ab 1. 4. Umverpackungen sind z.B. 1. Ferner gilt ab 1. 1. B. 1. 1993)..
Anlagentechnik: Hoher Wirkungsgrad durch das richtige Konzept -- Auch heute noch wird bei der Projektierung von kompletten Abfüllanlagen sehr häufig nach einer bereits vor zwei Jahrzehnten aufgestellten Lehrmeinung geplant. Der folgende Beitrag beschreibt moderne Konzepte, mit denen sich hohe Wirkungsgrade erzielen lassen.
Grundzüge und Detailfragen der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen -- Etwa 32 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind allein in den 11 alten Bundesländern jährlich zu entsorgen. Rechnet man die Entwicklung in den 5 neuen Bundesländern hinzu, muß man von rd. 40 Millionen Tonnen ausgehen. Die Deponiekapazitäten reichen in vielen Regionen nur noch für zwei bis fünf Jahre. Weder Abfallverbrennungsanlagen noch neue Deponien werden nach dieser Zeit in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Über 10 Millionen Tonnen werden dann nicht mehr entsorgt werden können. Um einen drohenden Entsorgungsnotstand rechtzeitig abzuwenden, bedarf es daher einschneidender Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Dies gilt insbesondere für den Verpackungsbereich.B. Am 1.
Weitere Diskussionen um Biersteuermengenstaffel -- Nachdem der Deutsche Brauer-Bund in der Brauwelt Nr. 36, 1991, S. 1506, seine Vorschläge zur Biersteuermengenstaffel veröffentlicht hat, basierend auf den Beschlüssen der Kleinen Kommission des Steuerausschusses, legte jetzt, rechtzeitig vor einer Anhörung der Bundesländer im Bundesfinanzministerium am 18. 9. 1991, der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien seine aktualisierten Vorschläge vor (siehe untenstehende Graphik). Nach dem Vorschlag des Bundesverbandes kommt die Maximalentlastung von 50% ausschließlich Betrieben mit einer Jahresproduktion von 1000 hl zugute. Damit ist ein gleichmäßiges Auslaufen der Steuerentlastung bis zur Abschneidegrenze von 200 000 hl gegeben. 9. 6. 17 DM/hl betragen kann..
Ein Werbeverbot und höhere Steuern für Alkohol forderte jetzt auch der Leiter des Psychologischen Insituts der Universität Köln, Egon Stephan, -- da es allein in Westdeutschland 2 Mio Alkoholkranke gebe und 15% aller Männer durch Alkohol schwer geschädigt seien. Wie beim Rauchen müsse die Bevölkerung auch beim Alkohol umdenken. Wie die Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Brauwirtschaft auf die immer aggressiver werdende Antialkoholkampagnen reagiert, wird auf S. 1611 beschrieben.
Biologsche Säuerung in der Brauerei -- Die biologische Säuerung im Sudhaus wird auch noch mehr als 80 Jahre nach ihrer Entwicklung häufig diskutiert. Die konsequente Qualitätsphilosophie zwang viele Betriebe, sich verstärkt der Problematik zu hoher pH-Werte in Maische, Würze und Bier zu widmen. Dies sollte auch für Betriebe in den neuen Bundesländern Anregung sein. Neben der Beherrschung marktwirtschaftlicher Instrumente ist die rasche Verbesserung der Bierqualität primärer Ansatzpunkt, um sich in der deutschen Bierlandschaft stärker zu behaupten. Der Autor, der sich bereits in der DDR mit dieser Thematik beschäftigt hat (1 - 3), betrachtet Entstehung, Grundlagen und Auswirkungen dieser Technologie.
Die Biersteuer machte 1990 1,355 Mrd DM aus. -- Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums lag sie damit über der Schaumweinsteuer von 966 Mio DM, aber hinter der Kaffeesteuer in Höhe von 1,928 Mio DM. Insgesamt betrugen die Steuereinnahmen 549,9 Mrd DM. Im Rahmen der EG- Steuerharmonisierung wird die Biersteuer z.Zt. heftig diskutiert zwischen den deutschen Brauerverbänden und der EG-Kommission wie den Beiträgen auf S. 954 und 956 zu entnehmen ist.
CBMC für durchgestaffelte Mengenstaffel -- Der Deutsche Brauer-Bund hat sich nach eigenen Angaben stets mit Nachdruck dafür eingesetzt, bei der Biersteuer die deutsche Mengenstaffel in der bisherigen durchgestaffelten Form zu erhalten. Außerdem muß eine Unterschreitung des Mindestsatzes durch den reduzierten Satz möglich sein; andernfalls müßten 550 Mio DM an Steuern zusätzlich aufgebracht werden, um eine Steuervergünstigung von 60 Mio DM gewähren zu können. Auf dem Weg zu diesem Ziel hat der Deutsche Brauer-Bund einen wichtigen Erfolg errungen. Diese Haltung ist inzwischen der zuständigen Kommissarin, Frau Scrivener, mitgeteilt worden..
Biersteuermengenstaffel aus der Sicht des Mittelstandes -- In einem Brief an den Vorsitzenden des Mittelstandsausschusses des Deutschen Brauer-Bundes, Dr. Nils Goltermann, Thannhausen, setzte sich Rainer Pott- Feldmann, Vizepräsident des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien, kritisch mit den unterschiedlichen Vorstellungen beider Verbände zum Thema Biersteuerharmonisierung/Biersteuermengenstaffel auseinander. Dabei wies Pott-Feldmann noch einmal darauf hin, daß die EG-Kommission ein System der Durchstaffelung, von dem alle, also auch die Großbrauereien profitieren würden, eindeutig abgelehnt hat. Auf dieser Grundlage hat auch der Verband mittelständischer Privatbrauereien seine Vorschläge entwickelt. Dieses Verhalten ist lt..
Sanierung einer Betriebsabteilung Das dringende Bedürfnis, eine unselbständige Betriebsabteilung (Werkstatt) wegen hoher Kostenbelastung zu sanieren, begründet allein noch kein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigung, mit der außertarifliche Lohnzahlungen gestrichen werden sollen. Bei Beurteilung des dringenden betrieblichen Erfordernisses ist nach dem Kündigungsschutzgesetz auf den Gesamtbetrieb und nicht auf die Sanierungsbedürftigkeit eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist davon auszugehen, daß nicht jede Unrentabilität eines Betriebes eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung rechtfertigt. Entscheidend für den Fortbestand eines Betriebes ist stets dessen Gesamtergebnis. 10. 1989 - 2 AZR 61/89)..
Das Thema Energieeinsparung und Energierückgewinnung hat nach wie vor eine große Bedeutung. Die Krise in der Golfregion und die Reaktion der Weltmarktpreise zeigen wieder deutlich die Versorgungsabhängigkeit der Industrieländer von den Rohstofflieferanten. Maßnahmen zur Energieeinsparung und - rückgewinnung können die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit vermindern, können Betriebskosten senken, schonen durch Verbrauchssenkung die begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas oder Holz und entlasten die Umwelt. Bei der Überprüfung der Wärme- und Stromverbrauchskennzahlen eines Betriebes sollte man zunächst die Einsparpotentiale ausschöpfen. Denn Energiesparen ist grundsätzlich sinnvoller als Energierückgewinnen. Damit wird der ROI - return on investment - ein Beurteilungskriterium..
Der Mindeststeuersatz für Bier wird ab 1. 1. 1993 EG-weit bei 18,40 DM/hl (12 Grad Plato) oder 19,17 DM/hl (5 Vol.-% Alkohol) gegenüber bisher 14,30 DM/hl liegen. -- Darauf einigte sich der EG-Finanzministerrat am 24. 6. 1991. Nach Aussage von Fiananzstaatssekretär F. Ch. Zeitler gegenüber H.-P. Ott, Brüsseler-Korrespondent der Brauwelt, werden Änderungen an der deutschen Biersteuermengenstaffel grundsätzlich nicht nötig sein. Bis zu einer Jahresproduktion von 200 000 hl kann der Mindeststeuersatz der Biersteuer unterschritten werden.
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