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Weizenbier behauptete 1990/91 mit 6,8 Mio hl (+ 6,7%) bzw. einem Anteil am Gesamtbierausstoß von 22,5% in Bayern seine Spitzenposition. -- Der Pilsanteil lag konstant bei rd. 22%. Diese Zahlen wurden anläßlich einer Pressekonferenz des Bayerischen Brauerbundes am 3. 12. 1991 in München genannt (s.a. S. 2398). Die alkoholfreien und die Leichtbiere stiegen um 15,8% auf über 1,1 Mio hl. Durch die Wiedervereinigung konnte die nordbayerische Brauwirtschaft ihren Ausstoß um 10,8% und ihren Anteil am bayerischen Gesamtausstoß von 41,2% im Jahre 1989 auf 43,5% in den ersten neun Monaten des Jahres 1991 steigern.

In den vergangenen Jahrzehnten durchgeführte Untersuchungen an ausstoßreifen untergärigen Bieren haben gezeigt, daß die große Ballingsche Stammwürzeformel Werte liefert, die um weniger als 0,1% bis 0,3% über der Anstellkonzentration liegen. Der in verschiedenen Betrieben im Gär- und Lagerkeller in neuerer Zeit beobachtete Anstieg des Stammwürzegehalts um ca. 0,3% bis 0,6% und Anfragen nach den Gründen für diese Differenzen waren Anlaß, die Balling-Formel für die Unter- und Obergärung zu überprüfen.

Bierausstoß in den ersten neun Monaten -- Der Bierausstoß hat sich in den ersten neun Monaten der laufenden Jahres nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes um 8,4% erhöht. Die hohe Steigerungsrate ist wesentlich darauf zurückzuführen, daß in diesem Zeitraum die Lieferungen in die neuen Bundesländer höher waren als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Bierausstoß in den neuen Bundesländern belief sich in den ersten neun Monaten auf 5,689 Mio hl. Eine Vergleichszahl für das Vorjahr liegt aber nicht vor. Erst ab Juli 1990, dem Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion, sind Vergleichszahlen verfügbar. In den drei Monaten Juli bis September 1991 ging der Bierausstoß in den neuen Bundesländern um 18,9% zurück, im September 1991 nur noch um 1,7%. Juli 1990 nicht mehr möglich.

Diese Ausführungen richten sich an Käufer von neuen Sudwerken sowie an Betreiber von bestehenden Anlagen und sollen als Anleitung zur Kontrolle dienen. Zu diesem Zweck sind Prüfkriterien aufgeführt, von denen sich die geeigneten je nach Schwerpunkt der Kontrolle und Prüfmöglichkeiten auswählen lassen. Im weiteren sind die Probenahme, Meßstellen und Methoden aufgezeigt. Die Angaben über Kennzahlen und deren Toleranzen sowie mögliche Fehlerquellen erleichtern die Interpretation der Ergebnisse.

Verschärfte Gesetze und die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit bewirken bei Produzenten von Nahrungs- und Genußmitteln einen Handlungsbedarf für Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen (QS-Systemen). Inwieweit moderne Verfahren mittels induktiver Leitfähigkeitsmessung ein Baustein im QS-System des Anwenders werden können, soll im folgenden aufgezeigt werden.

Bei der Füllmengenkontrolle nach der Fertigpackungsverordnung für das Jahr 1990, deren Ergebnisse jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft bekannt gab, wurden vom Produkt Bier 1061 Stichproben entnommen. Wie der Deutsche Brauer-Bund dazu mitteilte, wurde die obere Vertrauensgrenze des Mittelswertes in 5% aller Fälle unterschritten. Die Zahl der Beanstandungen liegt hierbei um 0,3% höher als im Vorjahr. Die zulässige Minusabweichung wurde in 1,2% der Fälle wegen Unterschreitung beanstandet. Die Vorjahreswerte waren um 0,8% geringer. Eine Beanstandung wegen Unterschreitens der absoluten Toleranzgrenze lag in 0,6% der Fälle vor. Das ist eine Verbesserung gegenüber den Vorjahreswerten um 0,2%.

Ziel der Untersuchungen war es, aus der Verknüpfung der Techniken Fluoreszenzserologie und Durchflußzytometrie einen funktionstüchtigen Schnelltest zu entwickeln, mit dem mögliche Kontaminationen des Bieres mit bierschädigenden Mikroorganismen innerhalb kürzester Zeit qualitativ und quantitativ nachgewiesen werden können.

Kontrollpflicht eines Getränkeabfüllers -- Durch die Splitter einer zerberstenden Glasflasche wurde ein Mann am Auge verletzt. Daraufhin verlangte er von dem Abfüllunternehmen Schadenersatz, insbesondere Schmerzensgeld. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil vom 16. 5. 1990 - 3 0.2814/86 dieser Klage jetzt stattgegeben. Das Gericht empfand es nicht als ausreichend, die Flaschen während des Vorspannens und Füllens kurzfristig mit einem Druck von 4 bis 5 bar zu belasten. Es wäre die Aufgabe des Unternehmens gewesen, eine zusätzliche Sicherung und Überprüfung durch eine deutlich verlängerte Druckprüfung vorzunehmen..

Wegen des sehr tiefen pH-Wertes treten in Süßgetränken und hochsafthaltigen Getränken nach Prof. Dr. W. Back, Der Mineralbrunnen Nr. 6, 1991, S. 244, nur wenige Keimarten auf, die aber mehr oder weniger gravierende Schäden verursachen. Dabei handelt es sich um acidophile und acidotolerante Mikroorganismen. Bei den C02-haltigen Getränken besteht eine Kontaminationsgefahr durch Milchsäurebakterien und durch gärfähige Hefen. Daher wendet man bei fruchthaltigen Limonaden (Diätlimonaden) gerne die Kaltsterilisation mittels Velcorin an, die aber bei Fruchtsäften und Nektaren nicht zulässig ist. Neben dem hohen Säurewert übt bei karbonisierten Getränken auch das sauerstofffreie Milieu eine entscheidende Selektion auf potentielle Getränkeschädlinge aus. B. gärfähige Hefen und Milchsäurebakterien..

Mit den biologischen und technologischen Problemen aus der Brauereipraxis beschäftigte sich Dr. -Ing. Klaus Litzenburger, Staatliche Brautechnische Prüf- und Versuchsanstalt Weihenstephan in seinem Vortrag anläßlich der 41. Arbeitstagung des Bundes Österreichischer Braumeister und Brauereitechniker am 25. 9. 1991 in Zipf. Dabei wies er zum wiederholten Male darauf hin, daß auch in den Brauereien Theorie und Praxis oft weit auseinanderklaffen.

Untersuchungen zur Kenntnis der Mikrobiologie von Braugerste und Brauweizen. 1. Mitteilung: Die Zusammensetzung der Mikroflora auf erntefrischem Getreide -- An die Qualität des Braugetreides und des aus ihm gewonnenen Malzes werden in zunehmendem Maße auch Anforderungen gestellt, die von der Mikroflora her bestimmt werden. So können etwa bei Lagerung und Vermälzung des Getreides Veränderungen in der Zusammensetzung seiner Mikroorganismen auftreten, die unter Umständen eine wesentliche Minderung seines Verarbeitungswertes bedingen. Der epiphytischen Mikroflora auf dem erntefrischen Getreide als Ausgangspunkt jeglicher Keimentwicklung muß dabei besonderes Interesse zukommen..

Abgabenordnung: Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers einer GmbH. -- Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß der Geschäftsführer einer GmbH nicht nur für die Lohnsteuer- Schuld des Arbeitnehmers haftet, sondern auch für die entsprechende Entrichtungssteuerschuld der GmbH als Arbeitgeber nach 41a EStG. Legt das Finanzamt dem Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer die von diesem für die GmbH abgegebenen Lohnsteuer-Anmeldungen zugrunde und behauptet der Haftungsschuldner später, die Anmeldungen seien falsch, da die Löhne nicht bzw. nicht vollständig ausgezahlt worden seien, so muß er die Anmeldungen gegen sich gelten lassen, wenn er in der Lage gewesen wäre, diese anzufechten (FG Hamburg, Urteil vom 19. 6. 1990 II 55/90, rkr., EFG 1991, S. 3).

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