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Das Thema Energieeinsparung und Energierückgewinnung hat nach wie vor eine große Bedeutung. Die Krise in der Golfregion und die Reaktion der Weltmarktpreise zeigen wieder deutlich die Versorgungsabhängigkeit der Industrieländer von den Rohstofflieferanten. Maßnahmen zur Energieeinsparung und - rückgewinnung können die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit vermindern, können Betriebskosten senken, schonen durch Verbrauchssenkung die begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas oder Holz und entlasten die Umwelt. Bei der Überprüfung der Wärme- und Stromverbrauchskennzahlen eines Betriebes sollte man zunächst die Einsparpotentiale ausschöpfen. Denn Energiesparen ist grundsätzlich sinnvoller als Energierückgewinnen. Damit wird der ROI - return on investment - ein Beurteilungskriterium..

Der Mindeststeuersatz für Bier wird ab 1. 1. 1993 EG-weit bei 18,40 DM/hl (12 Grad Plato) oder 19,17 DM/hl (5 Vol.-% Alkohol) gegenüber bisher 14,30 DM/hl liegen. -- Darauf einigte sich der EG-Finanzministerrat am 24. 6. 1991. Nach Aussage von Fiananzstaatssekretär F. Ch. Zeitler gegenüber H.-P. Ott, Brüsseler-Korrespondent der Brauwelt, werden Änderungen an der deutschen Biersteuermengenstaffel grundsätzlich nicht nötig sein. Bis zu einer Jahresproduktion von 200 000 hl kann der Mindeststeuersatz der Biersteuer unterschritten werden.

Anläßlich des 23. EBC-Kongresses vom 12. - 16. Mai 1991 in Lissabon stellten Dr.-Ing. R. Michel, Dipl.-Ing. B. Salzgeber, Ludwigsburg, und Dr.-Ing. H. M. Eßlinger, Mannheim, in einem Poster die Technik und Technologie eines strömungstechnisch optimierten Würzekochers dar. Aufgrund des Ausstoßzuwachses in den letzten Jahren mußte die Eichbaum Brauerei AG, Mannheim, ihren alten Außenkocher mit Standzeiten von 8 - 10 Suden erneuern. Gefordert wurde von der Brauerei ein Frischdampfkocher, der eine Standzeit von mehr als 30 Suden zwischen den Reinigungsintervallen aufweisen sollte. Darüber hinaus erlauben diese Maßnahmen eine Erhöhung des Dampfdruckes von 1,2 barü auf 2,5 barü. Deshalb wird die thermische Belastung der Würze beim Kochprozeß ebenfalls gleichbleiben..

Aufwendungen für berufliche Fortbildung -- 1990 ist der sogenannte steuerfreie Werbungskostenersatz durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer stark eingeschränkt worden. Diese Einschränkung steht im Zusammenhang mit der Einführung der erhöhten Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. Der steuerfreie Ersatz von Werbungskosten durch den Arbeitgeber ist nunmehr lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. In Einzelfällen kann sich die Abgrenzung über die Gewährung eines steuerfreien Werbungskostenersatzes durchaus schwierig gestalten. Nachstehend wird beispielsweise beschrieben, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden können. zu erweitern, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Ersetzt bzw.B..

Unter der Bezeichnung Fermaid for beer hat Lallemand, einer der größten Zulieferer von Trockenhefe für Bäckereien, Weinkellereien und seit kurzem auch Brauereien in Nordamerika, ein Hefenährsalz auf den Markt gebracht, das jetzt auch weltweit vertrieben wird. Das Produkt wird aus Hefeextrakt mit Zellfraktionen unter Zusatz von Mineralsalzen und Vitaminen hergestellt. Es ist zum Vergären von Würzen bestimmt, die aus Schüttungen mit einem hohen Anteil an Zumaischstoffen oder ausschließlich aus Rohfrucht wie Sorghum oder Mais bestehen. Bei Zusatzmengen von maximal 300 mg/l für Würzen, die keinerlei Malz enthalten, sollen die Kosten je Hektoliter Bier deutlich niedriger als 50 Cent liegen. Auch bei Würzen, die ausschließlich aus Malz gewonnen werden, soll die Gärung beschleunigt werden.

Unternehmensfinanzierung und Risiko-Management -- Wie stelle ich für mein Unternehmen die notwendigen liquiden Mittel bereit?, Finanzieren oder leasen?, Wo stelle ich welchen Antrag? Die richtigen Antworten auf diese Fragen sind für die jungen Unternehmen in den neuen Bundesländern oft entscheidend für das weitere Überleben. Unseriöse Beratung im Finanzdienstleistungs- und Versicherungssektor hat in den vergangenen Monaten schon etliche Unternehmen in den Ruin getrieben und schlitzohrigen Vertretern, die gern als Berater auftreten, die schnelle Mark gebracht. Diese Situation war Anlaß für die Versicherungsmakler Hackler & Spruth oHG, Emmendingen, am 28. 6. auf Schloß Reinsberg/Sachsen einen Workshop Unternehmensfinanzierung und Risiko-Management abzuhalten..

Einsatz von Personalcomputern zur Labordatenverarbeitung -- Unter Zuhilfenahme moderner Analysengeräte wird heute in den Brauereilaboratorien eine Vielzahl von Daten produziert. Diese Daten müssen in einem weiteren Schritt archiviert und ausgewertet werden. Je mehr Daten anfallen, desto größer wird der Aufwand für deren Weiterverarbeitung. Die sachgemäße Erfüllung dieser Aufgabe ist manuell kaum noch zu bewältigen und wenn, dann erfordert dies einen erheblichen Arbeitsaufwand in Verbindung mit entsprechend hohen Kosten. Zur Bewältigung der Aufgabenstellung bietet sich der Einsatz einer Elektronischen Datenverarbeitung an. Einer großen Anzahl leistungsfähiger Computer stehen leider nur relativ wenige brauereispezifische Programme gegenüber..

Verbesserung der Aussagekraft energietechnischer Richtwerte -- Zuverlässige Richtwerte über den Energie- und Wasserverbrauch und die entsprechenden Kosten in den verschiedenen Bereichen der Brauerei sind unabdingbare Voraussetzung für die Betriebskontrolle, Schwachstellenerkennung sowie Verbesserungs- und Planungsmaßnahmen. Die größte Zahl der angewandten Richtwerte erfüllt diese Anforderungen nur ungenügend oder gar nicht. In den folgenden Ausführungen sollen die Problematik solcher Werte aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Die 12 EG-Mitgliedstaaten haben derzeit rund 75% der insgesamt 282 Bestimmungen in nationales Recht umgesetzt. -- 18 Monate vor der geplanten Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes bilden Dänemark, Portugal, Großbritannien und die Bundesrepublik dabei die Spitze; Italien liegt mit nur 50% Rechtsumsetzung auf dem letzten Platz.

Brau Acess - PC Software für Energie- und Wassermanagement -- Nachdem am ersten Tag des BDE-Seminares in Bad Honnef Systeme vorgestellt wurden, die mit erheblichem technischem Aufwand die Erfassung der Betriebsdaten automatisieren, beschrieb Th. Mayer am zweiten Vormittag, wie bereits geringe Mittel genügen, um die wie bisher erfaßten Verbrauchsdaten (meist monatliche Zählerablesungen) optimal auszuwerten. Ein einfacher PC und die Software Brau Access genügen, um die wertvollen Informationen, die vorher in abgehefteten Verbrauchslisten schlummerten, zu aussagefähigen Monatsberichten aufzuarbeiten, zu Kostenstellen zusammenzufassen oder als Grafiken darzustellen, und zwar sofort und ohne Installation von Meßgebern.

Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen. -- Das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 15 UStG entsteht der Vorsteueranspruch in demjenigen Voranmeldungszeitraum, in dem der Unternehmer die Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis erhalten hat. Macht der Steuerpflichtige geltend, die dem begehrten Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Rechnungen seien ursprünglich vorhanden gewesen und nachträglich abhanden gekommen, so ist der Vorsteuerabzug jedenfalls dann zu versagen, wenn sich der Steuerpflichtige trotz Aufforderung des Gerichts bei den Ausstellern der angeblichen Rechnungen um keine Ersatzbelege bemüht. 5. 657, BBK 1991, Fach 1, S..

Umsatzsteuer: Abnehmerpräferenz im innerdeutschen Handel ab 1. 1. 1991. -- Die Bundesregierung begünstigt bis zum 31. 3. 1991 den Erwerb von Gegenständen mit Ursprung im Gebiet der ehemaligen DDR einschließlich Berlin (Ost) durch einen Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch. Kürzungsberechtigt sind im Erhebungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, an die von in der bisherigen DDR einschließlich Berlin (Ost) ansässigen Unternehmen in der Zeit bis zum 31. 3. 1991 Gegenstände geliefert werden. Bis zum 31. 12. 1990 betrug der Kürzungsanspruch 11% und bei Gegenständen, welche in der Anlage zu 26 Abs. 4 UStG aufgeführt sind, 5,5% des Entgelts. In der Zeit vom 1. 1. 1991 bis zum 31. 3. 8)..

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