08.03.1992

Umsatzsteuer: Berechnung der Sondervorauszahlung für das Jahr 1991 bei Dauerfristverlängerung.

Umsatzsteuer: Berechnung der Sondervorauszahlung für das Jahr 1991 bei Dauerfristverlängerung. -- Nach 46 UStDV sind die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen auf Antrag des Unternehmers um einen Monat zu verlängern. Die Fristverlängerung ist einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage zu gewähren, daß er auf die Steuer des laufenden Kalenderjahres eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres entrichtet ( 47 Abs. 1 UStDV). Dies gilt entsprechend, wenn der Unternehmer seine Tätigkeit zwar während des gesamten Vorjahres ausgeübt hat, Vorauszahlungen nach 18 des bis zum 31. Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln. 155..

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