Formstabile Kegs von Nacheichung befreit -- Nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes ist auf der letzten Bund-Länder-Ausschußsitzung auf seine Initiative hin noch einmal das Thema Nacheichung formstabiler Kegs behandelt worden. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft jetzt mitgeteilt, daß beschlossen wurde, bereits vor einer formellen Änderung der Eichordnung auf die Nacheichung von zweischaligen tiefgezogenen Kegs, die als formstabil gelten, zu verzichten. Ferner wird von einer zusätzlichen Stichprobenprüfung und einer Änderung der Eichstempel abgesehen. Damit ist in der gesamten Bundesrepublik die Basis für eine Befreiung der Kegs von der Nacheichpflicht geschaffen..
Das Thema Energieeinsparung und Energierückgewinnung hat nach wie vor eine große Bedeutung. Die Krise in der Golfregion und die Reaktion der Weltmarktpreise zeigen wieder deutlich die Versorgungsabhängigkeit der Industrieländer von den Rohstofflieferanten. Maßnahmen zur Energieeinsparung und - rückgewinnung können die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit vermindern, können Betriebskosten senken, schonen durch Verbrauchssenkung die begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas oder Holz und entlasten die Umwelt. Bei der Überprüfung der Wärme- und Stromverbrauchskennzahlen eines Betriebes sollte man zunächst die Einsparpotentiale ausschöpfen. Denn Energiesparen ist grundsätzlich sinnvoller als Energierückgewinnen. Damit wird der ROI - return on investment - ein Beurteilungskriterium..
Ausschlußklausel bei Gratifikation -- Der Sechste Senat des BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die Bestimmung in einer Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter von der Gratifikationszahlung ausgeschlossen sind, die am Stichtag 30. 11. d. J. in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, auch bei einer betriebsbedingten Kündigung wirksam ist. Der früher für das Gratifikationsrecht zuständige Fünfte Senat des BAG hatte in der Vergangenheit derartige Regelungen für den Fall der betriebsbedingten Kündigung für unwirksam erklärt. Nunmehr hat der erkennende Senat entschieden: Betrieblich vereinbarte Bindungsklauseln wie eine Stichtagsregelung in einer Gratifikationsvereinbarung gelten grundsätzlich auch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. 4..
Die Stuttgarter Hofbräu AG wurde, wie bereits kurz berichtet, mit dem Umweltpreis der Landeshauptstadt Stuttgart1991 ausgezeichnet, da durch die vorgenommene Installation eines Blockheizkraftwerkes zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung mit integrierter Brüdenverdichtungsanlage in beachtenswertem Umfang Primärenergie eingespart wird. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie als Pilotanlage eingestufte und geförderte Anlage wurde von Dipl.-Ing (FH) Werner Klemm, Stuttgarter Hofbräu, und Dipl.-Ing. (FH) Dieter Großhaus, Technische Werke der Stadt Stuttgart, in einer Broschüre detailliert vorgestellt. Auf diesem Bericht basiert die nachfolgende Beschreibung der beispielhaften Anlage.
Der Optimismus im Hotel- und Gaststättengewerbe in den alten Bundesländern ist ungebrochen. -- Nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelstags rechnet die Mehrzahl der 2700 befragten Betriebe für das Sommerhalbjahr 1991 mit einer noch günstigeren Entwicklung als 1990. Vermehrt seien Neueinstellungen geplant.
Firmenbezeichnung Leasing-Partner -- Die Bezeichnung Leasing-Partner ist für einen Geschäftsbetrieb, der sich mit der Durchführung von Leasinggeschäften befaßt, nicht unterscheidungskräftig. Sie ist daher wettbewerbsrechtlich unzulässig ( 16 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Das Wort Leasing ist inzwischen sowohl in der deutschen Umgangssprache als auch in Firmenbezeichnungen der Leasingbranche so gebräuchlich, daß es zur betrieblichen Kennzeichnung eines Leasing-Unternehmens ungeeignet er- scheint. Aber auch das Wort Partner besitzt keine ausreichende Eigenart, um als eindeutiger Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen aufgefaßt zu werden. Es ist in der Geschäftssprache in zahlreichen Wortbindungen (wie Vertragspartner, Verhandlungspartner u.a. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. 3..
Sittenwidrige Verlustbeteiligung -- Eine arbeitsvertragliche Vergütungsregelung, die den Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet, verstößt gegen die guten Sitten. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht. Eine solche Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers ist jedenfalls dann sittenwidrig und damit nichtig ( 138 Absatz 1 BGB), wenn dafür kein angemessener Ausgleich erfolgt. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. 10. 1990 - 5 AZR 404/89).
Stand und Tendenzen des Supranationalen Wasserrechts -- Alle Menschen und alle Staaten tragen zur Gewässerverschmutzung bei. Gerade im dichtbesiedelten Europa lassen sich die entstandenen Umweltprobleme, insbesondere der grenzüberschreitenden Flüsse und der Küstenmeere, nur gemeinsam lösen. Gewässerschutz erfordert internationale Solidarität und Zusammenarbeit. Dieser Grundsatz ist unbestritten.
Lohnsteuer: Pauschalierung der Lohnsteuer nach _ 40 EStG. -- Aufgrund der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat der BMF im Schreiben vom 20. 11. 1990, DB 1990, S. 2448 zur Frage der Überwälzung der pauschalen Lohnsteuer wie folgt Stellung genommen. Grundsätzlich ist die pauschale Lohnsteuer nach _ 40 Abs. 3 EStG vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist insoweit Steuerschuldner. Wird die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zum Arbeitgeber vom Arbeitnehmer getragen, so steht die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitnehmer einer Rückzahlung des der pauschalen Lohnsteuer zugrundeliegenden Arbeitslohns gleich. Dementsprechend ist die pauschal zu besteuernde Arbeitgeberleistung jeweils um die vom Arbeitnehmer übernommene pauschale Lohnsteuer zu vermindern..
Wie Einar Waag von Föroya Bjor der Brauwelt schrieb, liegt die Biersteuer für Pils bei 3,63 DM/l und für Export bei 5,32 DM/l. Bier mit einem Alkoholgehalt von 4,6 Gew.-% (Export) gibt es nur auf Bezugskarte. Die Bestellung von Export und Pils (3,6% Alkohol) muß bei einem Bierverleger aufgegeben werden. Dann erhält man über die Post eine Zahlkarte. Mit dem Quittungsabschnitt kann man dann das Bier beim Verleger abholen. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Bier liegt bei 60 l.
Biersteuerharmonisierung im Bundesrat -- In seiner 631. Sitzung befaßte sich der Bundesrat am 7. Juni 1991 auch mit dem Vorschlag des Rates für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke und auf in anderen Erzeugnissen enthaltenen Alkohol. Der Bundesrat lehnte auch den Vorschlag der EG-Kommission ab, nach dem der ermäßigte Satz nicht unter dem Mindestsatz liegen soll. Die Bundesregierung wird darüber hinaus gebeten sicherzustellen, daß die Steuervergünstigungen für Abfindungsbrauereien und die Steuerbefreiung für den Haustrunk erhalten werden können. Auch soll geprüft werden, in- wieweit die Sonderrechte Bayerns und Badens, die diesen Ländern bei ihrem Eintritt in die Biersteuergemeinschaft 1919 bzw. 19 DM/hl deutlich gesenkt wird..
Der Bierausstoß in Japan ist im ersten Halbjahr 1991 um 5% auf 30,6 Mio hl gestiegen. Davon entfielen auf Kirin 15,1 Mio hl (+ 7%), auf Asahi 7,4 Mio hl (+ 2%), Sapporo 5,6 Mio hl (+ 7%) und Suntory 2,5 Mio hl (+ 8%). Marktführer ist nach wie vor Kirin mit einem Marktanteil von 49% vor Asahi mit 24%, Sapporo mit 18,4% und Suntory mit 8,6%.
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