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08.03.1992

Namensschutz eines Produktherstellers

Namensschutz eines Produktherstellers -- Hat eine juristische Person die Verwendung der Kurzform ihres Namens als Bezeichnung für ein alkoholisches Getränk mehr als 50 Jahre lang nicht beanstandet, kann auch der Produkthersteller Namensschutz beanspruchen. Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Brauerei seit Beginn dieses Jahrhunderts eine Biersorte unter dem Namen Johanniter hergestellt und vertrieben. Der Johanniterorden hatte Namensschutz begehrt und wollte es der Brauerei untersagen lassen, auf dem Etikett mit der Bezeichnung Johanniter oder dem Konterfei eines Mönchs zu werben. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. 10..

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