Biersteuer und Verpackung aus mittelständischer Sicht -- Der Ausschuß für Mittelstandsfragen des Deutschen Brauer- Bundes legte auf seiner jüngsten Sitzung in Ochsenfurt die mittelständischen Positionen in den großen brauwirtschaftlichen Themenfeldern des Frühjahrs fest: Biersteuerharmonisierung und Verpackungsverordnung. Der Vorsitzende des Ausschusses Dr. Nils Goltermann konnte zu dieser Sitzung auch Josef Hattig, Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Bremen, begrüßen. Die durchgestaffelte Form sei und bleibe die beste aller Lösungen. Der Ausschuß für Mittelstandsfragen im Deutschen Brauer-Bund hatte bereits im Herbst des vergangenen Jahres dem Minister seine Sorge über eine mögliche Aushöhlung des Mehrwegsystems für Bier durch die Einführung des Grüne- Punkt-Systems vorgetragen..
Abfallbeseitigungsrecht -- Am 1. 10. 1990 traten verschiedene Verordnungen gemäß 2 Abs. 2 und 3 Abfallgesetz in Kraft. Sie betreffen Abfallerzeuger, d.h. Betreiber gewerblicher oder sonstiger wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen, in denen Abfälle anfallen, also auch Brauereien. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, handelt es sich dabei im einzelnen um: - die Abfallbestimmungsverordnung als Ersatz für die Verordnung aus dem Jahre 1977; - die Reststoffbestimmungsverordnung; - die Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung. Sowohl der Abfallbestimmungsverordnung als auch der Reststoffverordnung ist eine Stoffliste angefügt, die alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle und Reststoffe enthält..
Entscheidung über Verpackungsverordnung vertagt -- Wie bereits kurz gemeldet, wurde die Entscheidung über die Verpackungsverordnung im Bundesrat vertagt (Brauwelt Nr. 13/14, 1991, S. 485). In einer Pressekonferenz legte der Bayerische Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen Peter Gauweiler am 25. März 1991 in München dar, warum Bayern dem vom Bundesumweltminister am 22. März 1991 in Bonn vorgelegten Entwurf für eine grundsätzlich auch von Bayern geforderte Verpackungsverordnung nicht zustimmen konnte. Lt. Gauweiler hat der Bundesrat auf bayerische Initiative am 1. März 1991 einen Antrag zur Änderung des Bundesabfallgesetzes beschlossen. Damit sollte der Vermeidung und Verwertung von Abfällen vor einer sonstigen Entsorgung eindeutig der Vorrang gegeben werden.a.B..
Für die Loskennzeichnungs-Verordnung besteht der Stichtag 20. 6. 1991 nach wie vor, -- entgegen der Meldung in der Brauwelt Nr. 13/14, 1991, S. 485. Der Ständige Lebensmittelausschuß der EG hatte lediglich beschlossen, die EG-Kommission um eine Verlängerung dieser Frist zu bitten. Dieser Ausschuß hat, wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, keine Kompetenzen, von der EG-Kommission festgelegte Fristen zu verlängern.
Personal-Computer und Branchensoftware in der Technik - Erfahrungen aus der Paxis -- Eder's Familienbrauerei ist, wie der Name bereits sagt, ein reines Familien-Unternehmen. Es wird heute in der vierten Generation durch Friedbert Eder, dem Sohn von Fritz Eder, und Ev Eder-Widmann, der Tochter von Oskar Eder, repräsentiert. Ihrer Aufgeschlossenheit für innovative Ideen verdankt es die Brauerei, daß in den letzten 20 Jahren in allen Betriebsbereichen immer wieder neue, fortschrittliche Wege beschritten wurden. Einer dieser Wege, nämlich die Betriebsdatenerfassung, wird im folgenden dargestellt.
Die Verwendung von Süßstoffen bei der Herstellung von obergärigen Einfachbieren können die EG-Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet verbieten. -- Dafür hat sich der Bundesrat am 1. 3. 1991 ausgesprochen, als er sich im Rahmen der Globalregelung des Zusatzstoffrechts in der EG auch mit der Süßstoffrichtlinie befaßte.
Verwendung von Stickstoff in der Brauerei und im Ausschank - - Wie Dipl.-Ing. K. Richter anläßlich des 24. Technologischen Seminars in Weihenstephan berichtete, dürfen nach 4 Abs. 2 der Bierverordnung vom 2. 7. 1990 bei der Herstellung von Bier Kohlensäure (CO2) und Stickstoff (N2) allgemein verwendet werden, wenn nur technisch unvermeidbare Mengen ins Bier übergehen. Die Zulassung von N2 ermöglicht einige Anwendungen in der Brauerei und beim Getränkeausschank, die auf den besonderen Eigenschaften dieses Gases beruhen. So beträgt die Dichte von N2 bei 1013 mbar und 15 Grad C 1,17 kg/m3 gegenüber 1,84 kg/m3 bei CO2 unter gleichen Bedingungen. Bei den Temperaturen, die im Lebensmittelbereich auftreten, ist N2 völlig inert.-% und ist damit um den Faktor 100 geringer als die von CO2.B.B.
Werbung mit Bio hell unzulässig -- Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München I (4 HKO 10006/90) darf eine Brauerei ein Bier unter der Bezeichnung Bio hell und mit der Angabe ökologischer Landbau ist aktiver Umweltschutz nicht in den Verkehr bringen, auch wenn sie für dieses Bier - ein obergäriges Gerstenbier - ausschließlich landwirtschaftliche Rohstoffe, die unter Verzicht auf eine Behandlung mit chemischen und synthetischen Mitteln erzeugt werden, verwendet. In der Begründung weist das Gericht nach einer Mitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern darauf hin, daß der Begriff Bio in bezug auf das hergestellte Bier mehrdeutig sei. Dies sei aber zumindest bei einem Bier bedenklich, das den gleichen Alkoholgehalt aufweise wie ein normales Bier..
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters -- Der Ausgleichsanspruch, der mit der rechtlichen Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses entsteht, kann nicht im voraus ausgeschlossen werden (Paragraph 89 b Absatz 4 HGB) . Daraus folgt, daß Abreden, durch die der Ausgleichsanspruch eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, dann wirksam sind, wenn sie nach Beendigung des Handelsvertretervertrages oder in einer Aufhebungsvereinbarung, die gleichzeitig den Vertrag beendet, getroffen werden. Unwirksam sind ausgleichsabträgliche Abreden jedoch dann, wenn die gleichzeitig vereinbarte Auflösung des Handelsvertretervertrages erst in einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. 3. 1990 - I ZR 2/89).
Das unterschätzte Risiko -- Fast täglich finden sich in den Medien Berichte über Großbrände, bei denen Gebäude, Maschinen und Vorräte vernichtet wurden. Fast jedes Unternehmen hat daher heute für seine Betriebsgebäude und Produktionsanlagen eine Feuerversicherung abgeschlossen. Das Risikobewußtsein im Hinblick auf den Ertragsausfallschaden, der aus der anschließenden Betriebsunterbrechung resultiert, ist dagegen noch sehr gering ausgeprägt. Dabei sind die Folgen einer Betriebsunterbrechung für die Unternehmen häufig schwerwiegender als der Sachschaden selbst. In der Gefährlichkeit der Auswirkung steht eine mögliche Illiquidität an erster Stelle. Brauereien hielten das Risiko eines größeren Betriebsunterbrechungsschadens im Vergleich zu anderen Industriebetrieben lange Zeit für gering..
Altersversorgung und Leistungen des Betriebsrentengesetzes - - Nach 7 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) haben Versorgungsempfänger, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Versorgungszusage nicht erfüllt werden, weil über das Vermögen des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet worden ist, einen Anspruch in Höhe der Leistung, die der Arbeitgeber aufgrund der Versorgungszusage zu erbringen hätte. In dem Streitfall ging es darum, ob es sich bei der versprochenen Zusage um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelte, denn nur diese Leistungen sind gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Mit dem Eintritt des vorgezogenen Altersruhegelds sollte der Kläger die Zulage erhalten. Die Leistung war damit an die gleichen Bedingungen geknüpft wie die Rente.B.
Für eine durchgestaffelte Mengenstaffel bei der Biersteuer zur Begünstigung aller Brauereiunternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung -- ,trat der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG ein. Da Bier in vielen Ländern der Gemeinschaft zur nomalen Ernährung gehöre, sollte es ganz von der Verbrauchsbesteuerung ausgenommen werden. Da dies kaum möglich sein dürfte, sollte der Steuersatz möglichst niedrig gehalten werden.
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
Meistgelesen
BRAUWELT unterwegs
-
Erneut mit EcoVadis-Goldmedaille ausgezeichnet
Krones AG
-
Getränkedosen und Designs für kleine und mittlere Chargen
CanLab MV GmbH
-
Experte im Bereich Hefemanagement und -propagation
Centec GmbH
-
Positives Zwischenfazit für 2024
Privatbrauerei Erdinger Weißbräu Werner Brombach GmbH
-
150 Jahre Innovation in der Brautechnologie
GEA Group Aktiengesellschaft