Pfandgeld ist kein Preisbestandteil
Pfandgeld ist kein Preisbestandteil -- Nach einem Beschluß des Oberlandesgerichtes Stuttgart ist es kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, wenn in einer Zeitungsanzeige Getränke kästenweise angeboten werden und darauf hingewiesen wird, daß sich die angegebenen Preise bei Kastenabnahme zuzüglich ihrer Pfandsätze verstehen, ohne die Höhe der Pfandsätze mitzuteilen. Pfandgelder sind nur Sicherungsdarlehen, die den schuldrechtlichen Rückgabeanspruch des Händlers sichern, und die auf einen Schadenersatzanspruch angerechnet werden können, wenn Flaschen und Kästen nicht zurückgegeben werden. Wenn es sich um individuell gekennzeichnete Gebinde handelt, erwirbt der Kunde kein Eigentum an ihnen; über Individualgebinde wird ein leiheähnlicher Gebrauchsüberlassungsvertrag geschlossen. 2..